Soweit kein Arbeitsverhältnis vereinbart ist, gelten Besonderheiten für Personen, die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben, ohne dass es sich um eine Berufsausbildung im Sinne dieses Gesetzes handelt. Das LAG Baden-Württemberg hat nun entschieden, wer dem § 26 BBiG unterfällt.
Ab sofort können Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal sieben Tage ausgestellt bekommen.
„Am Arbeitsmarkt zeigen sich weiterhin Spuren der konjunkturellen Schwäche. Insgesamt ist er aber stabil. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind im Februar – auch begünstigt von der milden Witterung – saisonbereinigt gesunken.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Kündigungsrecht, zum Aufsichtsrat und zum Prozessrecht.
Rückzahlungsklauseln hinsichtlich vom ArbG verauslagter Aus- und Fortbildungskosten, die für den Fall der vorzeitigen Beendigung des
Arbeitsverhältnisses eingreifen, sind unangemessen benachteiligend im Sinne des § ...
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Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist auch dann auf die Dauer von sechs Wochen beschränkt, wenn während einer bestehenden AU eine neue, auf einem anderen Grundleiden beruhende Krankheit auftritt, die ebenfalls eine AU zur Folge hat (Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls). Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits zu dem Zeitpunkt beendet war, zu dem die weitere Erkrankung zur AU führte.