Konfliktkosten – ein Begriff, der sich aus gleich zwei unerfreulichen Wörtern zusammensetzt. Vielleicht wird er deshalb eher gemieden. Sicher ist, dass deutsche Unternehmen die intensive Beschäftigung mit dem Thema scheuen. Wer gibt schon gerne zu, dass es Konflikte gibt? Und wer braucht eigentlich noch eine weitere Kostenart? Indes wären Transparenz und die richtige Einordnung ratsam, möglicherweise sogar gewinnmaximierend. An der Hochschule Fresenius beschäftigten sich gleich zwei Antrittsvorlesungen im ...
Das LAG Hamm hat entschieden, dass ein ArbG Freizeitausgleich zum Abbau von „Plusstunden“ auf einem Arbeitszeitkonto anordnen kann, wenn sich seine Weisung dabei in den Grenzen der Billigkeit bewegt.
Entscheidend für die rechtliche Einordnung einer Außendiensttätigkeit, die sowohl im Arbeits- als auch im Handelsvertreterverhältnis ausgeübt werden kann, ist die Zeithoheit des Vertreters.
Die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen bestimmt sich – soweit kein höherer tariflicher oder vertraglicher Vergütungsanspruch besteht – nach § 2 EFZG in Verbindung mit § 1 MiLoG. Sieht ein Tarifvertrag einen Nachtarbeitszuschlag vor, der auf den tatsächlichen Stundenverdienst zu zahlen ist, ist auch dieser mindestens aus dem gesetzlichen Mindestlohn zu berechnen.
Der ArbN muss im Anwendungsbereich des § 106 GewO eine unbillige Weisung seines ArbG auch dann nicht befolgen, wenn keine dementsprechende rechtskräftige Entscheidung der Gerichte für Arbeitssachen vorliegt.
Am Dienstag jährt sich der Tag der Deutschen Einheit zum 27. Mal. Mit dem Einigungsvertrag vom 3.10.90 sollten die Lebensverhältnisse in Ost- und Westdeutschland vereinheitlicht werden. Allerdings verdienen ...
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„Der Arbeitsmarkt entwickelt sich weiter sehr positiv. Im Zuge der einsetzenden Herbstbelebung hat die Arbeitslosigkeit im September stärker als üblich abgenommen. Die Beschäftigung wächst weiter und die Nachfrage der Betriebe nach neuen Mitarbeitern steigt in diesem Monat kräftig.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.