Stützt der ArbG seine Kündigung darauf, der ArbN habe die behandelnden Ärzte bzw. den ArbG getäuscht, um zu Unrecht Entgeltfortzahlung zu erlangen (sogenannter „Entgeltfortzahlungs-Betrug“), muss der ArbG ...
Nach § 36 Abs. 1 S. 1 HinSchG sind gegen hinweisgebende Personen gerichtete Repressalien verboten. Kündigungen und Abmahnungen können daher als Repressalien nach § 134 BGB i. V. m. § 36 Abs. 1 HinSchG nichtig sein.
Auch ein Beitrag mit einer Fotomontage in einer privaten Facebook-Gruppe kann für einen ArbN zu einer ordentlichen Kündigung führen, wenn er als
Bedrohung von Kollegen angesehen wird und zugleich eine konkrete und nachhaltige Störung des Betriebsfriedens ist.
Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich und stellt den Arbeitnehmer trotz dessen Beschäftigungsanspruchs von der Arbeit frei, unterlässt der Arbeitnehmer in der Regel nicht böswillig i. S. d.
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Ist ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber ein betriebsliches Eingliederungsmanagement (BEM) betreiben. Dieses Gebot in § 167 Abs. 2 SGB IX gilt ohne Einschränkung für alle Arbeitgeber. Auf die Betriebsgröße oder die Branchenzugehörigkeit kommt es dabei nicht an.