Ist eine prothetische Versorgung mangelhaft und dem Patienten die Fortführung der Behandlung durch denselben Zahnarzt nicht zumutbar, hat die Krankenkasse einen Anspruch darauf, dass die KZV einen Regress gegen den Zahnarzt festsetzt. Die KZV ist gemäß § 21 Abs. 2 EKV-Z zur Feststellung von Schadenersatzansprüchen der Krankenkassen wegen mangelhafter prothetischer Versorgungen zuständig. So hat das Landessozialgericht (LSG) Mecklenburg-Vorpommern mit Urteil vom 7. Mai 2014 (Az. L 1 KA 2/12) entschieden ...
Das Bonusheft ist in der gesetzlichen Krankenversicherung seit vielen Jahren ein fester Bestandteil bei den Kontrolluntersuchungen. Ein Patient mit regelmäßig geführtem Bonusheft bekommt zusätzlich zum Basiszuschuss ...
Eine heute 24-jährige Patientin verlangte die Erstattung eines Eigenanteils in Höhe von 4.739 Euro für eine Eingliederung von Zahnersatz. Sie leidet an einer angeborenen doppelseitigen Lippen-Kiefer-Gaumenspalte mit ...
Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro. Dieser kann weder arbeitsvertraglich noch durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung abbedungen werden. Im Online-Seminar am 10. Dezember 2014 in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr erläutert Ihnen Raschid Bouabba an Ihrem PC oder Tablet, wie sich der neue Mindestlohn im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht auf unterschiedliche Arbeitsverhältnisse auswirkt und wie Sie die gesetzlichen Vorgaben sicher und zeitsparend ...
Das Landgericht Dortmund hat mit Urteil vom 7. Mai 2014 (Az. 4 O 154/12, Abruf-Nr. 142620 ) einen Zahnarzt nach einer völlig missglückten Implantatbehandlung dazu verurteilt, seiner Patientin ein Schmerzensgeld in ...
Das Amtgericht Charlottenburg hat am 8. Mai 2014 (Az. 205 C 13/12, Abruf-Nr. 142603 ) entschieden, dass im konkreten Fall die Analogabrechnung der GOZ-Nr. 2120 für einen mehrschichtigen Aufbau mit Kompositmaterial in ...
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Die Vorauszahlung der Kosten einer Zahnbehandlung, die sich über Jahre erstreckt, ist als außergewöhnliche Belastung im Jahr der Zahlung abziehbar, wenn die Vorauszahlung wirtschaftlich sinnvoll ist. Das hat das Finanzgericht München klargestellt. Wirtschaftlich vernünftig ist sie, wenn sich das genaue Ausmaß der Behandlung noch nicht mit Sicherheit absehen lässt und dem Steuerzahler durch die Vorauszahlung eines Festpreises das Risiko genommen wird, dass die Behandlungskosten höher werden als geplant.