01.08.2013 · Nachricht · Recht
Gibt ein Apotheker an einen Versicherten ohne erkennbaren Grund und trotz eines geltenden Rabattvertrags nicht das Rabattarzneimittel, sondern ein teureres Präparat ab, so hat er keinen Anspruch auf die Vergütung durch die Krankenkasse. Diese Retaxation auf Null ist zur Durchführung der Rabattverträge rechtmäßig. Zu diesem überraschenden Ergebnis ist jetzt das Bundessozialgericht gekommen. Die Einzelheiten zu diesem Urteil lesen Sie in „CT-Retax-Kompass“ Nr. 8/2013.
> Nachricht lesen
29.07.2013 · Nachricht · Strafrecht
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat – mit Auswirkungen für eine Vielzahl vergleichbarer Fälle im Bundesgebiet – über die Reichweite der Zulassungspflicht für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln zur Behandlung ...
> Nachricht lesen
25.07.2013 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Erklärt der Arbeitgeber in einem Kündigungsschreiben, es werde eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen abgegolten, stellt dies ein deklaratorisches Schuldversprechen dar. Mit dieser Begründung hat das ...
25.07.2013 · Fachbeitrag ·
Strafrecht
In einer Pressemitteilung vom 14. Mai 2013 weist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in einem letzten Satz darauf hin, dass sich Apotheker nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) strafbar machen können, wenn sie ein vom Arzt fehlerhaft oder unvollständig ausgefülltes T-Rezept beliefern. Wie kann der Apotheker ein solches Strafbarkeitsrisiko vermeiden?
25.07.2013 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Retaxationen waren in den vergangenen Monaten und Jahren allzu oft das bestimmende Thema im Verhältnis zwischen Krankenkassen und Apothekern. Fernab der Grundsatzdiskussionen um die verfassungsrechtliche Zulässigkeit ...
25.07.2013 · Fachbeitrag ·
Steuerrecht
Zuerst versagte das Hessische Finanzgericht (FG) dem Fiskus das Datenzugriffsrecht auf Kasseneinzeldaten – die sogenannte Kassenauftragszeile – (Urteil vom 24.4.2013, Az. 4 K 422/12, Urteil unter www.dejure.
24.07.2013 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Das nunmehr auch vom Bundesrat abgesegnete Dritte Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (AMGÄndG) könnte einen Schlussstrich unter die Debatte um die Zulässigkeit von Rabatten bei Rx-Arzneimitteln ziehen. Nach der entsprechenden Ergänzung des § 7 Heilmittelwerbegesetz (HWG) ist ein Abweichen von den geltenden Preisvorschriften nicht mehr möglich.