23.08.2023 · Fachbeitrag ·
Umgang mit dem Finanzamt
Zwangsgelder führen zu zusätzlichen und unnötigen Belastungen. Gut zu wissen ist es daher, dass Apotheker diesen Extraabgaben aus dem Weg gehen können. Und das ist nicht nur möglich, solange das Zwangsgeld noch nicht festgesetzt wurde, sondern auch nach dem Erhalt des Bescheids über die Festsetzung eines Zwangsgelds. Die Devise lautet dann: Nicht zahlen, sondern schnellstens handeln!
19.07.2023 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Die Elektromobilität überzeugt auch in vielen Apotheken durch ihre steuerlichen Vorzüge und die Tatsache, dass die Umwelt geschont wird. AH macht Sie deshalb mit den wichtigsten Vorteilen vertraut und beleuchtet ...
18.05.2023 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer und Sozialversicherung
Seit dem 01.05.2023 gilt das 49-Euro- bzw. Deutschland-Ticket. Aufgrund des geringen Preises und des großen Nutzungsangebots ist mit einer immensen Nachfrage zu rechnen. Dabei können auch Apotheker ihre Arbeitnehmer ...
14.04.2023 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Ein Apothekeninhaber besucht jeden Mittwoch in der Mittagspause ein Restaurant, das sich in der Nähe seiner Apotheke befindet. An dem Restaurantbesuch dürfen auch die eigenen Mitarbeiter teilnehmen, wenn es Gesprächsbedarf gibt. Das Essen der Mitarbeiter übernimmt dann der Apotheker. Ob es sich bei dem Vorteil durch die Essensgewährung für die Arbeitnehmer um Arbeitslohn handelt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
13.03.2023 · Fachbeitrag ·
Arzneimittel-Abrechnung
Sofern ein Apotheker von einem Ausfall seines Rezeptabrechners betroffen ist, stellen sich neben den rein vertrags-, berufs- und insolvenzrechtlichen Fragen auch solche nach der ertrag- und insbesondere ...
14.02.2023 · Nachricht · Ungewisse Verbindlichkeiten
Wer ein Bonuspunkte-Programm auflegt, muss auch damit rechnen, dass Kunden die Boni irgendwann in Anspruch nehmen. Der Unternehmer darf deshalb für die Verpflichtung aus einem solchen Kundenbindungsprogramm eine ...
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13.02.2023 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Apotheker und deren Angestellte konnten bis 2022 regelmäßig eine Homeoffice-Pauschale und teilweise sogar ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen, doch ab 2023 greifen gravierende Änderungen. Zwar wurde der Abzug einer Homeoffice-Pauschale erheblich verbessert, im Gegenzug ist jedoch der Abzug eines häuslichen Arbeitszimmers nahezu unmöglich geworden. AH erläutert, welche steuerlichen Spielregeln ab diesem Jahr gelten.