Bringt man den Sinn und Zweck von Teamsitzungen auf den Punkt, so lässt sich das wie folgt beschreiben: „Teamsitzungen sollen helfen, Kanzleiabläufe zu optimieren. Alle Mitarbeiter können sich mit kreativen Ideen und Wünschen einbringen.“ Soweit die Theorie. In der Realität sind Teamsitzungen jedoch häufig anstrengend, kosten Zeit und bringen keine relevanten
Ergebnisse. Das lässt sich ändern: AK gibt Ihnen in einer kurzen Beitragsserie Methoden für eine gelungene Teamsitzung an die Hand.
Der Teufel steckt im Detail – diese Erfahrung hat wohl schon jeder
gemacht, der sich mit dem beA beschäftigt hat. Schildern Sie uns, wo es bei Ihnen Probleme gab und wie Sie sie gelöst haben. Ihre Tipps und Tricks ...
Der Anwaltsgerichtshof Baden-Württemberg (AGH) hat ein berufsrechtliches Verfahren ausgesetzt und dem BVerfG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob das Mehrheitserfordernis für Rechtsanwälte bei Anteilen, ...
Unternehmen bekommen immer wieder gefakte Abmahnungen per Mail mit einem verseuchten Anhang. In dieser Datei befinden sich dann Trojaner, die den Computer beschädigen bzw. lahmlegen. Nach den Unternehmen trifft es jetzt mittelbar auch kleinere und mittlere Kanzleien. Denn in deren Namen wird ungewollt abgemahnt, obwohl sie nie eine Mail an den Empfänger verschickt haben – schon gar keine mit einem verseuchtem Anhang. Wie kann das passieren? Und wie kann sich der Kanzleiinhaber schützen?
Das Gesetz verpflichtet Online-Händler, bestimmte Angaben über ihre Identität bereitzuhalten. Bei diesen Vorgaben wich der deutsche Gesetzgeber allerdings von den Vorgaben der Verbraucherrechterichtlinie ab, sodass ...
Wird von der autonomen Mobilität gesprochen, ist meist vom Individualverkehr die Rede. Was oft verkannt wird: Die neu erdachten Infrastrukturen im Nah- und Fernverkehr, die Versicherungswirtschaft und die ...
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Dreh- und Angelpunkt im Sorge- und Umgangsrecht ist das Kindeswohl und damit auch der Kindeswille. Doch wie lässt sich dieser richtig ermitteln? Die neue Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt liefert Ihnen einen kompakte Handlungsanleitung mit praktischen Tipps und Beispielen.
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Der Antrag auf Fristverlängerung unterliegt gemäß § 114 Abs. 1 FamFG dem Anwaltszwang (vgl. BGHZ 93, 300). Der Antrag kann daher nicht wirksam vom einem Kanzleiangestellten gestellt werden.