Beim Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken ist es ab dem 1.7.16 möglich, in den Verfahrensbereichen Zivil- und Familiensachen auf elektronischem Wege Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen wirksam abzugeben. In Strafsachen besteht die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation noch nicht. Nach und nach sollen alle anderen Gerichte folgen. Bis zum 31.12.17 soll in Rheinland-Pfalz der elektronische Rechtsverkehr flächendeckend eingeführt sein.
Der BGH hatte 2014 (18.2.14, StB 8/13, NJW 14, 1314) zur Reichweite des berufsbezogenen Vertrauensverhältnisses zwischen Mandant/Rechtsanwalt Stellung genommen, soweit es um die Pflicht ging, aufgezeichnete ...
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35 der 39 juristischen Fakultäten in Deutschland verfügen mittlerweile über so genannte „law clinics“. Nach diesem erstmals in den USA etablierten Ausbildungskonzept wenden Studierende nach entsprechender ...
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Montags passieren bei der Arbeit und auf dem Weg dorthin mehr Unfälle als an den übrigen Wochentagen. Das zeigen Zahlen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Mit dafür verantwortlich könnte die sogenannte Montagsmüdigkeit sein.