Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am 3.12.14 den Weg für eine Reihe wichtiger Steueränderungen freigemacht. Sie betreffen Regelungen zur Berufsausbildung, zur steuerlichen Behandlung von Betriebsfeiern und zur privaten Altersvorsorge. Der Ausschuss stimmte dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/3017, 18/3158) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ...
Das Bundeskabinett hat am 19.11.14 die Verordnung zur Abwandlung der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz sowie die Verordnung über Meldepflichten nach dem ...
Durch das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug wurde fast unbemerkt der § 288 BGB massiv geändert. Ab sofort gibt es eine Pauschale für Mahnkosten sowie bei Nicht-Verbrauchern einen höheren Verzugszins.
Eine Bank hat einen Geldwäscheverdacht anzuzeigen, wenn Transaktionen dafür sprechen, dass dadurch illegale Gelder dem Zugriff entzogen oder die Herkunft verdeckt werden soll. Zahlt ein Bankkunde innerhalb eines Jahres 44.000 EUR bar auf sein Konto ein und ist über deren Herkunft nichts bekannt, liegt ein Anfangsverdacht vor.
Hat ein im Ausland ansässiger Unternehmer eine Umsatzsteuererklärung abzugeben, ist er berechtigt und verpflichtet, alle in diesem Jahr abziehbaren Vorsteuerbeträge in dieser Steuererklärung geltend zu machen.
Der Vorsteuerabzug ist im Fall der Rechnungsberichtigung rückwirkend zu gewähren, sodass insoweit keine Verzinsung eintritt. Der EuGH hatte sich in diesem Sinne geäußert, die Verwaltung interpretiert die Urteile ...
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Die Mitwirkung beim Aufbau einer Tumordatenbank durch eine Arztpraxis ist nicht nach § 4 Nr. 14 UStG steuerbefreit. Leistungen zur Dokumentation sind keine ärztlichen Tätigkeiten. Beim Aufbau der Datenbank handelt es sich um die reine Dokumentation erfolgter Behandlungen. Eine darüber hinausgehende gutachterliche oder fachliche Tätigkeit des Arztes ist nicht erforderlich. Die Tätigkeit ist kein Bestandteil der eigentlichen durch die Praxis erbrachten Heilbehandlung.