Frage: „Im Rahmen einer neurologischen Untersuchung überprüft der Arzt u. a. mithilfe einer Lampe den Pupillenreflex. Kann für diese Überprüfung die Nr. 1235 GOÄ zusätzlich zur Nr. 800 GOÄ (neurologische Untersuchung) berechnet werden? Oder gibt es ein Problem, weil die Nr. 1235 GOÄ eine fachfremde Leistung ist?“
Frage: „Gibt es pauschal irgendwelche Ziffern bzw. Steigerungssätze für einen Notarzteinsatz (z. B. wenn der Notarzt den Patienten ins Krankenhaus begleitet)“?
Frage: „Welche GOÄ-Ziffer würden Sie für eine Dehnungsplastik ansetzen? Kostenträger erkennen die Nr. 2381a GOÄ (Dehnungs-/einfache Hautlappenplastik) des Öfteren nicht an.“
Frage: „Haben Sie einen Abrechnungsvorschlag für die intravaskuläre Ultraschalluntersuchung (IVUS; DocCheck-Beschreibung online unter iww.de/s7198 ) – nicht zu verwechseln mit der transluminalen Ultraschalluntersuchung nach Nr. 408 GOÄ? Bisher wurde diese Untersuchung, die in etwa dem Aufwand einer Dilatationsbehandlung im Bereich der Koronararterien entspricht, nach Nr. 5324 GOÄ analog abgerechnet. Dies findet bei einigen Privatversicherungen keinen Anklang. Angeboten wird Nr. 408 GOÄ (3,5-fach). Dies ...
Frage : „Ein ambulanter Privatpatient kommt wegen eines elektrischen Stromschlags in unsere Klinik. Er wird von 09:59 Uhr bis 17:00 Uhr am Monitor überwacht (NIBP, HF, SpO2, Resp.) Der Arzt ist in dieser Zeit nicht ...
Frage : „In unserer Abteilung versorgen wir Patienten u. a. auch mit Herzschrittmachern. Die Herzschrittmacheraggregate werden bei uns auf Konsignationslager gelegt und bei Bedarf implantiert. Bei ambulant ...
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Frage: „In der letzten Zeit kommt es häufiger vor, dass die Versicherungen die Abrechnung der Nrn. 614/602 GOÄ als Wahlleistung beanstanden, wenn die Leistung an nicht ärztliches Personal delegiert wurde. Begründung: Bei Leistungen, die durch Angehörige von Heilhilfsberufen erbracht würden, denen die selbständige Erbringung solcher Leistungen als berufstypische Aufgabe zugewiesen ist, bedürfe es zur Berechnungsfähigkeit nach § 4 Abs. 2 GOÄ einer über die Anordnung hinausgehenden Mitwirkung des ...