Bei der Abrechnung von Angiografien werden Kontrastmitteleinbringungen in Verbindung mit den Höchstwertleistungen (z. B. Nrn. 5302, 5305, 5308, 5310 und 5312 GOÄ) hin und wieder falsch berechnet. Offenbar verleitet der jeweilige Leistungstext „… weitere Serien ... insgesamt“ dazu, die Kontrastmittelapplikation in Verbindung mit den für die Aufnahmeserien geltenden Abrechnungsbeschränkungen ebenfalls nur einmal anzusetzen – zu Unrecht.
Frage: „Welche Gebührenziffer aus der GOÄ kommt für die Abrechnung eines telemetrischen Monitorings von selbst gemessenen Blutdruckwerten in Betracht?“
Frage: „Wie wird abgerechnet, wenn gesetzlich versicherte Patienten (GKV-Patienten) während ihres stationären Aufenthalts vom Krankenhaus A ins Krankenhaus B gebracht werden, um dort konsiliarisch behandelt zu werden? Stellt dann Krankenhaus B eine Rechnung (gemäß Institutsleistung mit Faktor 1,0) an das Krankenhaus A? Oder gibt es noch andere Varianten? Kann Krankenhaus B noch zusätzlich der Krankenkasse etwas berechnen? “
Die ständige Gebührenkommission hat zum 01.01.2023 eine Reihe von Neuerungen und Bewertungsänderungen beschlossen. Auf die wichtigsten Änderungen geht dieser Beitrag ein.
Frage: „Einige Oberärzte unseres Chefarztes für Anästhesie fahren regelmäßig Notarzteinsätze. Können Privatpatienten für die von den Oberärzten während eines Notarzteinsatzes erbrachten Leistungen eine ...
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