Frage: „ Wir rechnen bei der Lymphadenektomie im Bauchraum die Nr. 1783 analog GOÄ ab, im Thorax die Nr. 3013 GOÄ. Vor vielen Jahren wurde uns mitgeteilt, dass bei Abrechnung der Leistung nach Nr. 1783 analog GOÄ keine Eröffnungsleistung abgezogen werden muss, wohl aber bei Nr. 3013 GOÄ. Seit Neuestem bestehen die Versicherungen auf Abzug auch bei Nr. 1783 analog GOÄ. Muss die Eröffnungsleistung auch hier abgezogen werden?“
Frage: „ Ein Patient befindet sich in einer anderen Klinik. Er wird nachts durch unsere Chefarztabteilung der Radiologie telemedizinisch betreut und befundet. Die apparative Untersuchung (z. B. CT/MRT) findet in der ...
Frage: „Unser Chefarzt (Innere Medizin) ist während der noch andauernden Behandlung eines Wahlleistungspatienten in Urlaub gegangen. Die Behandlung durch den Chefarzt dauerte eine Woche. Die ...
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Frage: „Bei einem Wechsel des Schrittmacheraggregats lehnen die Kostenträger immer öfter die Erstattung für stationäre Behandlungen ab. Welche Leistungen können abgerechnet werden, wenn die Leistung ambulant erbracht wird (Sedierung, Lokalanästhesie, Subkutannaht)?“