Frage: „Ein Patient kommt am Sonntag um 02:49 Uhr, stark alkoholisiert per Rettungsdienst in unsere Notfallambulanz. Bei Aufnahme wird – soweit möglich – eine Anamnese erhoben. Dafür waren die Nr. 1 GOÄ sowie die Zuschläge C und D berechnet. Außerdem wird ein Übernahmegespräch mit den Rettungssanitätern geführt und der Patient wird am ganzen Körper untersucht. Sind für das Übernahmegespräch und die Ganzkörperuntersuchung die Zuschläge C und D erneut berechnungsfähig?“
Frage: „Die Legende zur Nr. 2029 GOÄ (vgl. CB 06/2017, Seite 11, Abruf-Nr. 44704769 ) beschreibt das ‚Anlegen einer pneumatischen Blutleere oder Blutsperre an einer Extremität‘. Darf die Gebührenziffer auch ...
Frage: „In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass ein besonders qualifizierter Oberarzt als Sektionsleiter einer Subspezifikation des Fachbereichs als Wahlarzt eingesetzt wird. Leider wird dies dann aber nicht ...
Frage: „ Ein Kollege aus einem anderen Krankenhaus erklärte neulich, sein Krankenhaus rechne bei voll privat versicherten Patienten die vorstationären Leistungen (innerhalb von fünf Tagen vor der stationären Aufnahme) ambulant als Wahlleistungen ab – auch wenn der Patient erst am Aufnahmetag die Wahlleistungsvereinbarung unterschrieben hat. Das ist doch nicht richtig, oder?“
Bei der Abrechnung von Angiografien werden Kontrastmitteleinbringungen in Verbindung mit den Höchstwertleistungen (z. B. Nrn. 5302, 5305, 5308, 5310 und 5312 GOÄ) hin und wieder falsch berechnet. Offenbar verleitet ...
Frage: „Welche Gebührenziffer aus der GOÄ kommt für die Abrechnung eines telemetrischen Monitorings von selbst gemessenen Blutdruckwerten in Betracht?“
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