Immer häufiger erhalten Chefärzte in ihren Anstellungsverträgen kein Liquidationsrecht für wahlärztliche Leistungen mehr, sondern nur eine Beteiligungsvergütung. Das Liquidationsrecht übt der Krankenhausträger selbst aus. Das Amtsgericht (AG) Karlsruhe hat diese Praxis jetzt erheblich eingeschränkt: In der Wahlleistungsvereinbarung sei das Liquidationsrecht des Krankenhausträgers ausdrücklich zu vereinbaren (AG Karlsruhe, Urteil vom 28.02.2017, Az. 5 C 193/14). Auch wenn das Urteil von einer unteren ...
Frage: „Wir haben einen Kassenpatienten mit privater Zusatzversicherung zur stationären Behandlung aufgenommen. Die DRG haben wir über die Krankenkasse abgerechnet, die Chefarztbehandlung/Zimmerleistung über die ...
Frage: „Die Nrn. 271 und 272 GOÄ sehen eine persönliche Leistungserbringung durch den Wahlarzt oder seinen Stellvertreter vor. Ich frage mich schon seit Längerem, was dies bei diesen Ziffern konkret bedeutet.
Chefärzte, die wahlärztliche Leistungen für den Krankenhausträger erbringen und an den Einnahmen daraus über eine Beteiligungsvergütung partizipieren oder denen der Krankenhausträger das Liquidationsrecht gewährt hat, sind im Kernbereich der wahl ärztlichen Leistungen zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet. Sie können sich allerdings unter bestimmten Umständen auch dort vertreten lassen.
Wenn die Nr. 700 GOÄ (Laparoskopie…) neben laparoskopischen Eingriffen berechnet wird, lehnen das manche Kostenträger ab. Sie argumentieren z. B. damit, dass Nr. 700 GOÄ eine rein diagnostische Leistung sei, für ...
Häufig lehnen private Krankenversicherungen (PKVen) die Erstattung physikalischer Leistungen aus Abschnitt E. GOÄ als wahlärztliche Leistungen ab, wenn diese an nichtärztliche Therapeuten delegiert wurden.
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Die Abrechenbarkeit der Nr. 75 GOÄ (Arztbrief) bzw. Nr. A 72 GOÄ (vorläufiger Entlassungsbericht, analog Nr. 70 GOÄ) wirft unter Ärzten aller Fachgebiete häufig Fragen auf – insbesondere bei Auftragsleistungen und bei ambulanten Operationen. Aber auch bei nur kurz dauernden stationären Behandlungen lehnen Kostenträger immer wieder die Erstattung ab.