Ermächtigte Krankenhausärzte müssen Arzneiverordnungen, die in ihren Ermächtigungsambulanzen ausgestellt werden, persönlich unterzeichnen. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen die Arzneimittel-Verschreibungsverordnung (AMVV) vor. Dabei ist unerheblich, ob die fehlerhaft ausgestellte Arzneiverordnung inhaltlich sachgerecht war und bei sachgerechter Ausstellung der Verordnung der Krankenkasse dieselben Kosten entstanden wären (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 20.03.2013, Az. B 6 KA17/12 R). Jüngste ...
Belegärzte dürfen Auslagen für Materialkosten bei stationären Behandlungen selbst abrechnen. Das gilt auch dann, wenn diese Materialkosten grundsätzlich schon in der vom Krankenhaus berechneten Sachkostenpauschale ...
Das ISG ist keines der Gelenke, die in Nr. 5729 GOÄ angesprochen werden („MRT eines Gelenkes, 2400 Punkte“). Nr. 5729 GOÄ stellt auf eine andere Art von Gelenken ab – nämlich solche der Extremitäten, und nicht ...
Das in CB 11/2016 (S. 17-18) besprochene Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen vom 20.04.2016 hat einige Leser verunsichert. Das Gericht hatte entschieden, dass bei der GOÄ-Abrechnung „Kapazitätszuschläge“ für besondere Qualifikation ebenso wenig zulässig sind wie ein Überschreiten des Schwellenwerts mit stereotypen und undifferenzierten Pauschalbegründungen (Az. 6t A 2817/13.T, Abruf-Nr. 189544 ).
Was bedeutet der Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung bei wahlärztlichen Leistungen für Chefärzte der Inneren Medizin? Diese Frage ist schwer zu beantworten, da es neben dem Facharzt für Innere Medizin z.
Der GOÄ-Spiegel befasst sich wie immer mit Fragen der Auslegung und Anwendung der GOÄ. Der erste Beitrag betrifft Orthopäden und Unfallchirurgen, der zweite behandelt alle operativen Fachbereiche.
Ob Management, Recht, Abrechnung oder Finanzen – im RadiologenWirtschaftsForum erhalten Sie jeden Monat aktuelle Fachinformationen für Ihre berufliche Praxis.
In seinem Urteil vom 04.05.2016 stellt das Landgericht Stuttgart klar, dass der Wortlaut von § 17 Abs. 3 S. 1 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) vollständig in der Wahlleistungsvereinbarung der Klinik abgedruckt werden sollte (Az. 13 S 123/15, Abruf-Nr. 186670 ). Nur so könne verhindert werden, dass die Vereinbarung durch den Verzicht auf einzelne Passagen des Gesetzestextes unwirksam wird und – rein rechtlich – keine ärztlichen Wahlleistungen abgerechnet werden dürfen. Nicht alle Kliniken kennen dieses ...