Im GOÄ-Spiegel befassen wir uns wieder mit Fragen der Abrechnung. Diesmal betrifft es mehrere Fachbereiche, da es um die – nicht immer ganz einfache – korrekte Abrechnung von Duplex-Sonographien geht.
Während es in der Regel bei zusatzversicherten Patienten keine Probleme bei der Erstattungspflicht für die während des stationären Aufenthaltes erbrachten wahlärztlichen Leistungen gibt, verweigert manche ...
Manche Urologen berechnen anstelle der Nr. 6 GOÄ regelhaft die Nrn. 5 und 11 GOÄ. Das um etwa fünf Euro höhere Honorar sollte jedoch nicht dazu verleiten, dies „grundsätzlich“ zu tun. Nr. 6 GOÄ regelhaft durch ...
Für die BG-Abrechnung gibt es eine lesens- und beachtenswerte „Anleitung“, die sowohl den Vertrag zwischen Ärzten und Unfallversicherungsträgern als auch die gesamte UV-GOÄ umfasst. In ihr ist die Sichtweise des ...
Das Thema der Berechenbarkeit von Nr. 5035 GOÄ (Skelettteilaufnahme) neben anderen Aufnahmen größerer Skelettbereiche ist ein „Dauerbrenner“ bei Ärzten, Klinikverwaltungen und Abrechnungsgesellschaften.
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In der GOÄ ist für die operative Einrichtung des gebrochenen Schlüsselbeins die Nr. 2325 GOÄ enthalten. Nr. 2325 stellt auf Behandlungen „einschließlich Nagelung und/oder Drahtung“ – und somit auf bestimmte Verfahren – ab. Eine Gebührenposition für die Plattenosteosynthese des gebrochenen Schlüsselbeins enthält die GOÄ hingegen nicht. Der GOÄ-Kommentar des Deutschen Ärzteverlages sagt dazu, dass Nr. 2325 „auch analog für die Plattenosteosyntese einer Schlüsselbeinfraktur“ abrechenbar ist.