Myokardszintigraphien erfordern generell eine enge Zusammenarbeit zwischen Nuklearmedizinern und Kardiologen. Nicht nur, aber insbesondere bei klinisch instabilen Patienten erfolgt die Myokardszintigraphie sogar in Anwesenheit des Kardiologen. Da ist nur allzu verständlich, dass der Kardiologe dann von ihm erbrachte EKG-Leistungen berechnen möchte. Dies ist jedoch nicht möglich.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München hat wie folgt entschieden: „Bei einer Dysgnathieoperation am Unterkiefer, der eine Neurolyse mit Nervenverlagerung und Neueinbettung des nervus alveolaris vorausgeht, um ...
Wie sind die „A-Nummern“ des Analogverzeichnisses der Bundesärztekammer (BÄK) zu handhaben? Diese Frage wird von den Lesern immer mal wieder gestellt. Daher folgen einige Erläuterungen dazu.
Die BÄK hat die Berechnung der Nr. 784 GOÄ für die Verabreichung narkoseunabhängiger Medikamente mittels Medikamentenpumpe während einer Anästhesie abgelehnt und dies der Nr. 261 GOÄ zugeordnet (Deutsches Ärzteblatt vom 11. Mai 2012 unter „Bekanntmachungen“).
Die BÄK hat für die TVT-Operation die Abrechnung mit der Nr. 1780 GOÄ analog empfohlen (Deutsches Ärzteblatt vom 11. Mai 2012 unter „Bekanntmachungen“). Diese Abrechnungsempfehlung berücksichtigt insbesondere, ...
Die BÄK hat für die Abrechnung des Coilings von Hirnarterien die Abrechnung mit der Nr. 5358 GOÄ analog empfohlen (siehe ebenfalls Deutsches Ärzteblatt vom 11. Mai 2012 unter „Bekanntmachungen“).
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Die BÄK hat für das Einbringen einer Bandscheibenprothese die folgende Abrechnungsempfehlung gegeben: „Das Einbringen einer, meist zervikalen oder lumbalen, Bandscheibenprothese ist nach Nr. 2287 GOÄ neben der zugrunde liegenden Hauptleistung (zum Beispiel der Nr. 2577 GOÄ) abzurechnen“ (siehe Deutsches Ärzteblatt vom 11. Mai 2012 unter „Bekanntmachungen“).