Frage: „Regelmäßig werden Patienten aus anderen Kliniken ambulant als Konsil zu uns in die chefärztliche Ambulanz gebracht. Es handelt sich dabei um Kassenpatienten mit Wahlarzt oder komplett privatversicherte Patienten. Ich stelle dem Patienten anschließend eine Ambulanzrechnung. Nun fordert uns der Kostenträger eines Patienten, der bei uns als ambulanter Fall geführt wird, auf, die Rechnung um 15 Prozent zu mindern, da es sich um ein Konsil handelt. Ist dieses Ersuchen gerechtfertigt.“
Frage: „Bei Arthroskopien verwenden wir zur Bildübertragung und Aufzeichnung anstelle eines Glasfaserendoskops ein digitales Videoendoskop. Ggf. bearbeiten wir die Aufnahmen digital nach (z. B. Vergrößerung).
Frage: „Kann man bei einer CT-Untersuchung des Beckens und des Abdomens den Höchstwert nach Nr. 5369 GOÄ berechnen? Oder ist die gesamte Untersuchung mit dem einmaligen Ansatz der Nr. 5372 GOÄ abgegolten?“
Frage: „Einem privat versicherten Patienten haben wir kontinuierlich über eine Dosierpumpe (Perfusor) durch einen parenteralen Zugang ein Medikament verabreicht. Wie können wir das abrechnen?“
Frage: „Im Rahmen von Koloskopien setzen wir zur Polypenerkennung neuerdings künstliche Intelligenz (KI) ein. Gibt es hierzu eine analoge Ziffer oder ist die KI-Anwendung nur durch einen höheren Steigerungsfaktor ...
Ob Management, Recht, Abrechnung oder Finanzen – im RadiologenWirtschaftsForum erhalten Sie jeden Monat aktuelle Fachinformationen für Ihre berufliche Praxis.
Frage „Ist die Abrechnung der Komplexposition Nr. 435 GOÄ an ein Tätigwerden des Chefarztes innerhalb der 24 Stunden, für die die Gebührenziffer berechnet wird, gebunden? Oder kann man die Position auch ansetzen, wenn der Chefarzt nicht persönlich am Patienten tätig wurde (z. B. im Rahmen einer Visite auf der Intensivstation)?“