19.06.2024 · Fachbeitrag ·
Refresher
Die GOÄ ist nicht nur für Chefärztinnen und Chefärzte mit originärem Liquidationsrecht relevant. Auch wer einen Chefarztvertrag mit Beteiligungsvergütung hat, partizipiert an den Umsätzen der Krankenhausabteilung aus Privatliquidation. Zudem ist die GOÄ für die Abrechnung ambulanter (Chef-)Arztleistungen auf Basis eines Vertrags des Patienten mit juristischen Personen anwendbar (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 04.04.2024, Az. III ZR 38/2; CB 06/2024, Seite 5 ff.). Anlass genug, sich erneut zu ...
13.06.2024 · Fachbeitrag ·
Kardiologie
Frage: „Bei einem privat versicherten Patienten haben wir eine perkutane transluminale koronaren Angioplastie (PTCA) der A. coronaria dextra durchgeführt. Dabei haben wir zusätzlich zum Herzkatheter einen ...
06.06.2024 · Nachricht ·
Dermatologie
Frage : „Ich habe eine Frage zur Laserbehandlung von Hauterkrankungen im Sinne von Praekanzerosen, Warzen etc. mittels ablativem Laser nach Nr. 2440 analog GOÄ. Hier streichen seit geraumer Zeit die Kostenträger ...
05.06.2024 · Fachbeitrag ·
Kostenerstattung
Frage : „Wir haben einen privat Zusatzversicherten stationär behandelt. Der Patient hat eine Wahlleistungsvereinbarung abgeschlossen. Die Kosten des Aufenthalts hat die Zusatzversicherung übernommen. Nun hat der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MD) den Fall als ambulant eingestuft. Die private Zusatzversicherung fordert ihr Geld zurück. Zu Recht? Und: Wenn ja, muss der Patient die Kosten aus eigener Tasche zahlen?“
04.06.2024 · Nachricht ·
Onkologie
Frage: „Wie würden Sie eine zur Ablatio des Ohres (bei Tumor/Karzinom) erforderliche Operation nach GOÄ abrechnen?“
29.05.2024 · Fachbeitrag ·
Strafrecht
Wer als Arzt seine Sorgfaltspflicht bei der Funktionsüberprüfung nicht einhält, kann sich strafbar machen. Das musste ein Anästhesist in einer Klinik erfahren, der die Sauerstoffunterversorgung des Patienten nicht ...
23.04.2024 · Nachricht ·
Geburtshilfe
Frage: „In einer Schulung zur Wahlleistungsabrechnung habe ich gehört, dass die Wahlleistungsvereinbarung auch schon im Vorhinein (etwa vier bis sechs Wochen vor der Geburt) unterschrieben werden kann. Damit soll für den Fall vorgesorgt werden, dass die Vereinbarung nicht bei Klinikaufnahme unterschrieben werden kann, weil der Geburtsprozess schon im vollen Gange ist. Sind Sie hier der gleichen Meinung? Falls dann der Wahlarzt oder der ständige Vertreter nicht anwesend sein sollte, müsste ja dann so oder ...