Die Interessen von Chefärzten und Klinkchefs sind naturgemäß unterschiedlich – Konflikte sind nicht immer zu vermeiden. Wird der Streit jedoch zu heftig, drohen ernste Folgen bis hin zur Entlassung des Chefarztes. Doch welche tatsächliche oder behauptete Verfehlung berechtigt die Klinikleitung überhaupt zur Kündigung? Der Beitrag gibt einen kompakten Überblick über die wichtigsten Gerichtsurteile – einige wurden in vorangegangenen Ausgaben des „Chefärzte Brief“ bereits ausführlich analysiert.
Mit dem Patientenrechtegesetz, das zum neuen Jahr in Kraft treten soll, wird Vieles in Gesetzesform gegossen, was schon bisher – nach Ansicht der Gerichte – bestehende Rechtslage war. Das Gesetz enthält zudem ...
Das neue Patientenrechtegesetz führt nicht nur eine Pflicht zur Darlegung der Behandlungskosten ein (siehe Beitrag auf Seite 8), sondern verpflichtet auch zur Information des Patienten und zur Dokumentation bestimmter ...
Das Arbeitsgericht (ArbG) Hamm hat die Klage eines Chefarztes, der unter anderem Schadenersatz für Liquidationsausfälle infolge einer Klinikschließung geltend machte, erstinstanzlich mit Urteil vom 4. September 2012 abgewiesen (Az: 1 Ca 2001/11, Abruf-Nr. 123217 ). Gegen das Urteil wurde Berufung zum Landesarbeitsgericht Hamm eingelegt.
Vor Gericht muss grundsätzlich der Patient beweisen, dass der Arzt fehlerhaft behandelt und dieser Fehler einen Gesundheitsschaden verursacht hat. Bei einem groben Behandlungsfehler kann es jedoch zu einer ...
Die Tätigkeit von niedergelassenen Ärzten als Honorarärzte in Krankenhäusern führt weiterhin zu erheblichen Problemen. Zwischenzeitlich berichtete bereits das Fernsehen über „fragwürdige Geschäfte mit ...
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Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) im Jahr 2006 eingeführte Mindestmenge von 50 Eingriffen für die Durchführung von Kniegelenks-Totalendoprothesen (Knie-TEPs) ist möglicherweise doch wirksam. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) ausweislich des bisher vorliegenden Terminberichts am 12. September 2012 entschieden (Az: B 3 KR 10/12 R, Abruf-Nr. 122930 ). Das BSG verlangt nun von der Vorinstanz eine weitergehende Aufklärung des Sachverhalts. Die Entscheidung des BSG zeigt: Das letzte Wort in Sachen ...