Bei der Bewältigung der Coronapandemie kann auch das deutsche Gesundheitssystem an seine Kapazitätsgrenzen stoßen. Abhängig von der weiteren Entwicklung der Pandemie kann es – wie etwa in Italien – zu Situationen kommen, in denen nicht mehr alle Patienten einer lebenserhaltenden Intensivbehandlung zugeführt werden können. Entscheidungen über die Zuteilung knapper Ressourcen wären dann unausweichlich. Da es an rechtsverbindlichen Vorgaben für solche Entscheidungen fehlt, bewegen sich Mediziner derzeit ...
Ab dem 01.01.2022 gilt die neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV). Mit ihr sind für Krankenhäuser und Chefärzte erhebliche rechtliche Probleme verbunden. Im CB 12/2021, Seite 3 hatten die Verfasser damit ...
Eine Ärztin, die in einer Reha-Klinik die Leiterin der orthopädischen Abteilung vertritt und in deren Abwesenheit an einzelnen Tagen im Monat eine orthopädische Sprechstunde abhält, ist abhängig beschäftigt und ...
Zum 01.01.2022 tritt die neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) in Kraft. (online unter iww.de/s5649 . Da der GKV-Spitzenverband und die DKG als Vertragspartner sich nicht einigen konnten, wurde die PrüfvV durch Beschluss der Schiedsstelle vom 22.06.2021 festgesetzt. Sie präzisiert die in § 275c Sozialgesetzbuch (SGB) V geregelte Prüfung der Krankenhausabrechnung. Vor dem Hintergrund des MDK-Reformgesetzes (CB 12/2019, Seite 2) führt die PrüfvV zu einer Vielzahl neuer Rechte und Pflichten für die ...
Frage: „Ein Patient wird vom Notarzt unter Reanimation ins Krankenhaus eingeliefert. Dort wird er noch einige Minuten weiter reanimiert, bis er verstirbt. Handelt es sich um einen stationären oder ambulanten ...
Chefärztinnen und Chefärzte an Universitätsklinika sind zugleich Leitende ihrer Krankenhausabteilung und Lehrende an einer Hochschule. Auch wenn sich seit Ende der 1990er-Jahre mit der Rechtsform der meisten ...
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Erleidet eine Patientin aufgrund einer fehlerhaften Medikamentengabe im Rahmen der Anästhesie vor einer Wirbelsäulen-OP einen Atemstillstand und nachfolgende psychische Beeinträchtigungen, so haften der Anästhesist und der Klinikträger (Landgericht [LG] München II, Urteil vom 04.05.2021, Az. 1 O 2667/19). Die aktuell veröffentlichte Entscheidung ist deshalb so bemerkenswert, weil sie auch das Verhalten der Beklagten im Gerichtsprozess verurteilt: Sowohl der Arzt als auch der Klinikträger stritten die ...