Viele Chefärzte sind zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 116 Sozialgesetzbuch (SGB) V und § 31 Ärzte-Zulassungsverordnung (Ärzte-ZV) ermächtigt. Doch wer haftet, falls es aus der Ermächtigung zu einem Regress etwa wegen einer Wirtschaftlichkeits- oder Plausibilitätsprüfung durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) kommt? Eine Rechtsprechung zu diesem Problemkreis ist bislang nicht bekannt. Wer das Haftungsrisiko trägt, hängt davon ab, wie die vertragliche Ausgestaltung in ...
Eine fehlerhafte therapeutische Aufklärung muss der Patient beweisen (Oberlandesgericht [OLG] Hamm, Urteil vom 23.03.2018, Az. 26 U 125/17). Hier liegt der Fall also anders als bei der sogenannten ...
Unter welchen Voraussetzungen mit Wirkungsaussagen medizinischer Behandlungsmethoden geworben werden darf, dazu hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem aktuellen Urteil Stellung genommen (Entscheidung vom 25.
Grundsätzlich dürfen sich Wahlärzte, die eine Wahlleistung nicht persönlich erbringen können, vertreten lassen. Bei vorhersehbarer Verhinderung ist dafür eine individuelle Vertretervereinbarung notwendig. Lässt ein Wahlarzt allerdings solche Vereinbarungen formularmäßig erstellen und den Patienten 23 Stück davon unterschreiben, sind diese unwirksam und der Anspruch auf Wahlleistungsvergütung entfällt (Hanseatisches Oberlandesgericht [HansOLG], Beschluss vom 15.01.2018, Az. 3 U 220/16).
Gesetzlich versicherte Patienten, die einen Krankenhausaufnahmevertrag, aber keine Wahlleistungsvereinbarung abschließen, erklären sich dadurch mit der Behandlung durch alle – nach dem internen Dienstplan ...
Leistungen der Physio- bzw. Ergotherapie müssen von Physio- bzw. Ergotherapeuten erbracht werden. Leistungen durch lediglich entsprechend geschultes Pflegepersonal sind gegenüber der Krankenkasse nicht ...
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Das sogenannte „kirchliche Selbstbestimmungsrecht“ erlaubt den Kirchen bestimmte arbeitsrechtliche Vorgaben für ihre Arbeitnehmer. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dieses Recht nun begrenzt: Die Kirchen dürfen eine Religionszugehörigkeit als Einstellungskriterium nur fordern, wenn dies für die Tätigkeit „objektiv geboten“ und verhältnismäßig ist. Ob diese Erfordernisse im Einzelfall gewahrt wurden, unterliegt der Kontrolle der Gerichte (EuGH, Urteil vom 17.04.2018, Az. C-414/16). Die ...