Bei einer nur relativen Indikation für einen operativen Eingriff muss der Patient eindeutig über die echte Alternative einer konservativen Behandlung aufgeklärt werden. Dies gilt vor allem bei einem operativen Eingriff, der mit erhöhten Risiken verbunden ist (Oberlandesgericht [OLG] Hamm, Urteil vom 15.12.2017, Az. 26 U 3/14).
Bei ambulant durchgeführten laparoskopischen beidseitigen Ovarektomien lehnte die private Krankenversicherung die Berechnung der Zuschläge nach Nr. 445 GOÄ (ambulante Operation) und Nr. 449 GOÄ (Nachbetreuung mehr ...
Inzwischen sehen private Krankenversicherungen (PKVen) weitestgehend ein, dass der in der Ambulanz liquidationsberechtigte Chefarzt auch vertreten werden kann. Allerdings behaupten sie nun in einigen Fällen, dies gelte ...
Frage: „Mit großem Interesse habe ich Ihren Beitrag zur Ermächtigungsambulanz (CB 01/2018, Seite 6) gelesen. Darin schreiben Sie u. a., dass es vermieden werden sollte, elektronische Gesundheitskarten (eGK) en bloc zu Quartalsbeginn einzulesen, z. B. um Verordnungen ausstellen zu können. Warum?“
Allein die Wahl einer alternativen, von der Schulmedizin nicht anerkannten Behandlungsmethode bedeutet noch keinen Behandlungsfehler. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem zahnmedizinischen Haftungsfall ...
Die Bewertungen der Krankenhaus-Patienten für die jeweilige Klinik hängen signifikant von der Patienten-Pflegepersonal-Relation ab. Forscher haben in einer Studie für Krankenhäuser in England festgestellt, dass das ...
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Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) darf ausländischen Ärzten im Rahmen des Zulassungsverfahrens, falls erforderlich, einen Sprachtest abnehmen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschieden ...