In Arzthaftungsprozessen ist die ärztliche Dokumentation häufig entscheidend. Der Chefarzt kann hier als medizinisch Gesamtverantwortlicher seiner Abteilung schnell in die Schusslinie geraten. Teil 1 der vorliegenden Beitragsserie hatte sich damit befasst, worauf der Chefarzt bei der Dokumentation generell achten sollte. Dieser zweite und letzte Teil erläutert, in welchen Fällen die Beweislastumkehr bei nicht dokumentierter Befunderhebung für den Chefarzt zum Damoklesschwert werden kann.
Die arbeitsrechtliche Kommission des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche Deutschland (DW EKD) hat sich nach langen Verhandlungen dazu durchgerungen, ein eigenes Regelwerk für Ärzte innerhalb der ...
In letzter Zeit erreichten die Redaktion vermehrt Anfragen zur immer öfter eingesetzten „Roboterchirurgie“. Beispielhaft haben wir eine typische Anfrage ausgewählt und sie von unserem Abrechnungsexperten Dr.
Der Ärztemangel entwickelt sich zu einem ernstzunehmenden Problem der Krankenversorgung in Deutschland. Honorarärzte sowie ausländische Ärzte gehören in vielen deutschen Krankenhäusern mittlerweile zum Alltag. Offene Stellen zu besetzen fällt vor allem kleineren Krankenhäusern im ländlichen Raum schwer. Am Beispiel eines Projektes der Euregio-Klinik in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Grafschaft Bentheim wird deutlich, wie dem Ärztemangel begegnet werden kann.
In diesem Beitrag befassen wir uns wieder mit Fragen der Abrechnung – diesmal beantworten wir einzelne Abrechnungsfragen bei zusätzlichen Leistungen in der Anästhesie (vgl. hierzu auch CB 06/2014, Seite 19).
Falls Krankenhäuser für die Durchführung von Operationen, Eingriffen oder Leistungen finanzielle Anreize setzen, ist dies künftig im jährlichen Qualitätsbericht anzugeben. Zudem ziehen Verstöße von ...
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Mit dem Wunsch nach ärztlichen Wahlleistungen möchten sich Patienten gerne eine besondere Qualität der ärztlichen Behandlung sichern. Nötig ist hierfür eine schriftliche Vereinbarung, die besonderen Formvorschriften unterliegt. Wird ein Patient allerdings bewusstlos oder als Notfallpatient aufgenommen, ist es ihm selbst naturgemäß kaum möglich, eine wirksame Wahlleistungsvereinbarung abzuschließen. Der nachfolgende Beitrag zeigt, was der Chefarzt in solchen Fällen beachten sollte.