Mit Urteil vom 15. März 2013 (Az. 18 Sa 1802/12, Abruf-Nr. 133311 ) hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm entschieden: Ein Chefarzt erhält Ruf- und Bereitschaftsdienste nicht gesondert vergütet, wenn sein Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung von rund 70.000 Euro deutlich überschreitet und er – wie bei Chefärzten üblich – Dienste „höherer Art“ schuldet, da diese üblicherweise nicht pro Stunde berechnet werden. Selbst wenn eine Abgeltungsklausel im Chefarzt-Vertrag nichtig ist ...
Immer wieder wird aus Krankenhäusern berichtet, dass durch die radiologische Abteilung Bilder an den auftraggebenden Klinikarzt ohne Befundung übermittelt werden. Gründe für die unterlassene Befundung können zum ...
Zielvereinbarungen und Bonusregelungen in Chefarzt-Verträgen sorgen immer wieder für Streit. Teil 1 unserer Beitragsserie hatte die Untiefen in den Rahmenverträgen beleuchtet – dieser Teil 2 zeigt die Fallstricke, ...
Im Klinikalltag werden Chefärzte häufig mit der Situation konfrontiert, dass ein ausländischer Patient eine Behandlung zwar wünscht, mangels ausreichender Sprachkenntnisse aber kaum eine Verständigung mit ihm möglich ist. Während bei Notfällen Eile geboten und eine Aufklärung daher oft nicht möglich ist, sieht es bei elektiven Fällen anders aus: Zwar hilft hier manchmal eine versierte Krankenschwester bei der Übersetzung. Doch wie stellt der Chefarzt eigentlich sicher, dass fremdsprachige Patienten ...
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm verurteilt einen Facharzt für Gynäkologie in einer Entscheidung vom 12. August 2013 (Az. 3 U 57/13, Abruf-Nr. 133083 ) unter anderem zur Zahlung von 20.000 Euro Schmerzensgeld.
An einer wirksamen Stellvertretervereinbarung fehlt es, wenn die Wahlleistungs- und die Stellvertretervereinbarung auf vorgefertigten, standardisierten Formularen beide am gleichen Tag geschlossen werden und von ...
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Das Landgericht Freiburg hatte mit Urteil vom 31. Oktober 2012 die Zusammenarbeit einer Apotheke mit einer GmbH als Mittlerin von Rezepten einer Universitätsklinik gebilligt – es liege kein Verstoß gegen das Verbot unzulässiger Absprachen von Apothekern mit Ärzten vor. Diese Entscheidung wurde nun vom Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe (Urteil vom 14. Juni 2013, Az. 4 U 254/12, Abruf-Nr. 133082 ) weitestgehend aufgeboben. Die zugrundeliegende Praxis wurde als wettbewerbswidrig bewertet.