Keine gute Nachricht für ermächtigte Chefärzte: Nach der Verabschiedung der neuen Bedarfsplanungs-Richtlinie (CB 03/2013, Seite 13) durch den Gemeinsamen Bundesausschuss im Dezember 2012 (Abruf-Nr. 130708) zeichnet sich ab, dass aufgrund der neuen Zuschnitte der Planungsbereiche bestehende Ermächtigungen vieler Arztgruppen gefährdet sind. Zudem dürfte es auch schwieriger werden, neue Ermächtigungen zu erlangen. Doch es gibt Optionen für den Chefarzt – dieser Beitrag erläutert sie.
Welche Maßnahmen sollten Krankenhäuser und die Politik ergreifen, um die roten Zahlen und wenig rosigen Aussichten zahlreicher Krankenhäuser zu beheben? Teil 2 der Beitragsserie zum Krankenhaus Rating Report des RWI ...
„Arzt zum Ausleihen“, „Hire a Doctor“, Arztagenturen – derzeit ist in aller Munde, was vor Jahren noch undenkbar schien. Teams von Honorarärzten kommen für manche Klinikchefs wie gerufen, um Lücken in der ...
Worauf muss der Chefarzt heutzutage achten, wenn er wahlärztliche Leistungen abrechnen möchte? Der Problemkreis der persönlichen Leistungserbringung bei wahlärztlichen Leistungen ist ein Dauerbrenner in der Klinik – und vor Gericht. Der Beitrag zeigt, dass sich der Wind der Rechtsprechung inzwischen gedreht hat. Der Chefarzt sollte also umdenken. Wie ein neues Denken mithilfe eines Parallelschlusses zum Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) nach Ansicht des Verfassers gelingen kann, zeigt der ...
Wird der Streit über einen möglichen Behandlungsfehler vor Gericht ausgetragen, entscheiden Richter und damit medizinische Laien, ob bei der Behandlung der medizinische Standard eingehalten wurde. Zumeist unterstützt ...
Mit seinem Urteil vom 20. Februar 2013 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) den Freispruch zweier Mediziner, da der nicht sachgerecht aufgeklärte Patient auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung in die Operation ...
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In einer aktuellen Entscheidung vom 31. Mai 2013 hat das Landgericht (LG) Kiel die Abrechnung wahlärztlicher Leistungen durch Honorarärzte, also Ärzte, die im Krankenhaus nicht fest angestellt sind, als unzulässig angesehen. Eine entgegenstehende Entscheidung des Amtsgericht (AG) Münster vom 27. März 2012 ist damit aufgehoben.