Ein leitender Arzt hat Anspruch auf die Einnahmen, die er aufgrund einer persönlichen Ermächtigung erzielt hat. Mit diesem Urteil entschied das Arbeitsgericht Rheine in erster Instanz gegen die beklagte Klinik (27. Juni 2013, Az. 4 Ca 508/13, Abruf-Nr. 132704 ). Damit wurde der gesetzliche Grundsatz bestätigt, wonach Einkünfte aus einer Ermächtigung vom Klinikträger mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zwar abgerechnet, danach aber an den ermächtigten Arzt ausgekehrt werden müssen – nach Abzug ...
Gemäß einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom 12. Juni 2013 (Az. 13 LC 173/10, Abruf-Nr. 132431 ) gehören Eingriffe an der Wirbelsäule zum Versorgungsauftrag der Chirurgie. Die stationären ...
Das Landgericht (LG) Heidelberg hat mit Urteil vom 24. Juni 2013 (Az. 5 S 2/13, Abruf-Nr. 132432 ) entschieden: Auch ein externer Arzt, der von Belegärzten zu einer stationären Behandlung hinzugezogen wird und ...
Gespräche mit Angehörigen stationärer Patienten sind häufig. Ob und was dann nach GOÄ berechnet werden kann, ist unterschiedlich. Kurze Mitteilungen sind keine berechenbaren Leistungen.
In einigen GOÄ-Kommentaren ist die Berechenbarkeit der Nr. 829 (sensible NLG) neben der Nr. 839 (EMG mit Untersuchung der NLG) kategorisch ausgeschlossen. Dies stimmt jedoch nur für die Untersuchung der motorischen ...
Die Bestimmung der F-Welle (Motorische Spätantwort nach Reizung) ist in der Untersuchung nach Nr. 839 GOÄ nicht berücksichtigt und in der GOÄ nicht enthalten. Die Abrechnung kann mit Nr. 832 GOÄ analog erfolgen.
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Ob Chefärzte mit einer Gutachtertätigkeit freiberufliche oder nichtselbstständige Einkünfte erzielen, hängt davon ab, ob die Gutachten außerhalb oder innerhalb des Dienstverhältnisses angefertigt werden. Eine Anweisung des Finanzministeriums Schleswig-Holstein (7. Dezember 2012, Az. VI 302-S2246-225) will bei der Abgrenzung helfen. Dieser Beitrag stellt dar, welche Abgrenzungskriterien heranzuziehen sind und worauf Chefärzte und nachgeordnete Klinikärzte jetzt achten sollten.