05.10.2010 · Fachbeitrag ·
Arzthaftung
Wenn ein Patient seine Einwilligung in einen operativen Eingriff auf einen bestimmten Arzt als Operateur beschränken möchte, muss er dies eindeutig zum Ausdruck bringen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 11. Mai 2010 (Az: VI ZR 252/08, Abruf-Nr. 102011) entschieden. Die Durchführung der Operation durch einen anderen Arzt begründet noch keinen Haftungsanspruch.
05.10.2010 · Fachbeitrag ·
Sektorenübergreifende Versorgung
Das Sozialgericht (SG) Düsseldorf hat mit Beschlüssen vom 20. August 2010 (Az: S 2 KA 379/10 ER und 386/10 ER) die Anträge niedergelassener Onkologen auf einstweilige Aufhebung der Zulassung mehrerer Krankenhäuser ...
05.10.2010 · Fachbeitrag ·
Versicherungsrecht
Trotz des Bemühens um Fehlerfreiheit können Behandlungsfehler vorkommen. Dies wirft die Frage auf, wie der Arzt mit einem von ihm selbst erkannten Behandlungsfehler umgeht. Kann er diesen dem Patienten „beichten“? ...
05.10.2010 · Fachbeitrag ·
Vergütung
In den vergangenen Jahren hat es in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen teilweise einen Paradigmenwechsel gegeben - und zwar zu Ungunsten der Krankenhausträger. Angesichts dessen ist bei der stationären Aufnahme und Verweildauer von Kassenpatienten im Krankenhaus besonderes Augenmerk geboten - anderenfalls drohen Vergütungsstreitigkeiten mit den Krankenkassen.
05.10.2010 · Fachbeitrag ·
Delegation
Die Diskussion über die Delegierbarkeit von ärztlichen Leistungen an nicht-ärztliches Personal ist durch zwei Gerichtsentscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Köln sowie des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart ...
05.10.2010 · Fachbeitrag ·
Chefarztvertrag
Nicht alle Organisationsentscheidungen des Krankenhausträgers stoßen bei betroffenen Chefärzten auf Zustimmung. Häufig stellt sich dann die Frage, ob sie die Entscheidung so hinnehmen müssen oder ob sie ...
06.09.2010 · Fachbeitrag ·
Der GOÄ-Spiegel
Oft wird dem Patienten bei Entlassung ein „vorläufiger Arztbrief“ mitgegeben und der ausführliche Arztbrief erst später erstellt. Wie sich bei GOÄ-Seminaren herausstellte, ist immer noch nicht allen Chefärzten bekannt, dass der vorläufige Arztbrief eine berechenbare Leistung ist. Im Analogverzeichnis der Bundesärztekammer ist er mit der Nr. A 72 enthalten, berechenbar mit der Nr. 70 GOÄ (kurze Auskunft) analog.