Die Nr. 275 GOÄ (Zytostatika-Infusion) setzt eine Mindestdauer von 90 Minuten voraus. Kürzer dauernde Zytostatika-Infusionen können nur mit Nr. 271 oder 272 GOÄ (Infusion bis 30 Minuten bzw. von mehr als 30 Minuten) berechnet werden. Der höhere Aufwand kann dann nur mit einem höheren Faktor (bis 3,5-fach) berücksichtigt werden.
„Öffentlichkeitsarbeit beginnt zu Hause.“ Die Dienstleistungen im Krankenhaus werden von Menschen erbracht, die gut informiert, hoch motiviert und besonders identifiziert sein sollten. Interne Kommunikation ...
Spezialisierungen, Neustrukturierungen, Reorganisierung, Kooperationen, Teilungen und Verselbstständigungen: Das sind viele in jüngerer Zeit zunehmende Alltagsprobleme für Chefärzte. Bei allem Verständnis und ...
Seit 2002 hat sich durchgesetzt, in Chefarztverträgen die Gesamtvergütung in eine fixe Grund- und variable Zusatzvergütung aufzuteilen. Anspruch und Höhe der variablen Zusatzvergütung hängen davon ab, ob im Wirtschaftsjahr im Voraus bestimmte Ziele erreicht werden. Die Vereinbarung eines leistungsbezogenen Vergütungsanteils kann im Interesse des Chefarztes liegen, wenn sich darin die Anerkennung seines Anteils am Erfolg seiner Abteilung ausdrückt. Als Instrument, um den Chefarzt in die ökonomische ...
Nur wenige Themen sind so streitträchtig wie die Mitarbeiterbeteiligung. So hatte auch das Arbeitsgericht (ArbG) Düsseldorf jetzt über die Klage eines ehemaligen Oberarztes zu entscheiden, der von seinem Chefarzt ...
In diesem Verfahren ging es um die Frage, inwieweit bei einer privatärztlichen stationären Behandlung Untersuchungen nach GOÄ-Nr. 5 auch neben einer Visite nach GOÄ-Nrn. 45 oder 46 am selben Behandlungstag in Ansatz ...
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In der aktuellen Entscheidung vom 21. Januar 2010 (Az: III ZR 147/08; Abruf-Nr. 100554), die bereits in der März-Ausgabe des „Chefärzte Brief“ besprochen wurde, hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) nicht nur mit der Abrechenbarkeit der sogenannten Computernavigation nach der Nr. 2562 GOÄ analog befasst. Die Entscheidung eröffnet durch eine Reihe von Klarstellungen prinzipiell auch neue Abrechnungsmöglichkeiten für diverse ärztliche Fachgruppen.