Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 9. Dezember 2009 über die Eingruppierungsklagen mehrerer Oberärzte entschieden (vgl. dazu „Chefärzte Brief“ Nr. 2/2010, S. 4 ff.). Nunmehr sind die ersten Urteile veröffentlicht worden (Az: 4 AZR 630/08, 836/08 und 841/08, Abruf-Nrn. 101374, 101375 und 101376). Das BAG hat dabei eine sehr restriktive Auslegung der tariflichen Eingruppierungsvoraussetzungen vorgenommen, die für die Praxis von wesentlicher Bedeutung sein wird.
Zum 1. Februar 2010 ist das Gendiagnostikgesetz (GenDG) in Kraft getreten. Zu den Grundprinzipien des Gesetzes zählt das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung. Dazu gehören sowohl das Recht, die ...
Zur hohen Schule der Vertragsgestaltung gehört es, die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ausgewogen zu bestimmen, die mit dem Vollzug des Vertrages verbundenen Risiken gleichmäßig zu verteilen ...
Kooperationen zwischen Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten liegen im Trend. Aber nicht alles, was vereinbart wird, ist im Interesse der Chefärzte. Auch gibt es immer wieder Gestaltungen, die berufsrechtlich problematisch oder gar unzulässig sind. Für den Chefarzt stellt sich regelmäßig die Frage, inwieweit er bei Kooperationen mit Niedergelassenen seine Interessen gegenüber dem Krankenhausträger wahren kann.
Die Stressechokardiografie ist in der GOÄ nicht enthalten, muss also analog berechnet werden. Nach einer Empfehlung des Gebührenordnungsausschusses der Bundesärztekammer aus dessen Sitzung vom 4. November 1997 kann ...
Mit der Nr. 745 GOÄ ist die Warzenentfernung mit dem scharfen Löffel erfasst. Warzenentfernungen mit dem Skalpell sind der Nr. 2403 GOÄ zuzuordnen. Nr. 2403 ist je entfernter Warze berechenbar. Werden viele Warzen in ...
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Bei Z-Plastiken fordern einige private Kostenträger die Abrechnung mit der Nr. 2381 GOÄ (Einfache Hautlappenplastik, 370 Punkte) statt der Nr. 2382 GOÄ (Schwierige Hautlappenplastik, 739 Punkte). Wir empfehlen, die Z-Plastik der NR. 2382 zuzuordnen.