Eine so harte Strafe hatten nur wenige erwartet: Der ehemalige Direktor der Universitätsklinik Essen, Prof. C. Broelsch, ist zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Die Laienpresse berichtet von Bestechung und Abrechnungsbetrug. Ist die Strafe berechtigt? Und, noch wichtiger: Kamen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft überraschend und können sie nun auch andere Chefärzte treffen?
Bei der Operation von Riesenzelltumoren ist für die eigentliche Tumorentfernung die GOÄ-Nr. 2040 (Exstirpation eines Tumors der Fingerweichteile, 554 Punkte) anzusetzen. Häufig strittig ist dann die Berechnung von ...
In der GOÄ-Nr. 60 (Konsil) sind nur „liquidationsberechtigte Ärzte“ als Voraussetzung für ein Konsil genannt. Mit dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) vom 16. Juni 1998 wurden die Berufe des Psychologischen ...
In den letzten Jahren ist eine deutliche Erhöhung der Schmerzensgelder zu beobachten, die von Gerichten den Geschädigten zugesprochen werden. Insbesondere bei Geburtsschäden sind hohe Schmerzensgeldzahlungen zu verzeichnen. Lagen in den 80er Jahren die Schmerzensgeldsummen, die von Gerichten für einen Geburtsschaden zugesprochen wurden, bei etwa 40.000 bis 100.000 Euro, so sind heute in diesen Fällen Schmerzensgeldsummen von bis zu 500.000 Euro keine Seltenheit mehr. Die Schmerzensgeldsummen bei ...
Konsiliararztverträge sind in aller Munde. Teilweise stellen sie jedoch (verdeckte) Vereinbarungen zwischen dem Krankenhaus einerseits und den niedergelassenen Ärzten andererseits zur Zahlung von „Ein- oder ...
Im letzten „Chefärzte Brief“ (Nr. 2/2010, S. 9 ff.) hatten wir kritisch verschiedene Schulungsangebote für nichtärztliche Berufe beleuchtet und die Grenzen der Delegation ärztlicher Leistungen aufgezeigt.
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Über die Definition von Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst wird immer wieder gestritten. Zu unterscheiden ist zwischen einer „Hintergrund-Rufbereitschaft“ und einem Bereitschaftsdienst.