Seit dem 1. Juli 2008 gilt das neue Gesetz über die Pflegezeit. Als Chefarzt sollten Sie die Neuregelungen kennen, denn danach können Sie - aber auch Ihre Mitarbeiter - zukünftig kurzfristig zehn Tage der Arbeit fernbleiben, wenn Sie einen nahen Angeh örigen pflegen oder dessen Pflege organisieren müssen. Den Beitrag erhalten Sie im geschlossenen Bereich für Chefärzte in der Rubrik „Online-Beiträge“.
Am 5. Juni 2008 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Verfahren zur GOÄ-Abrechnung bei einer thoraxchirurgischen Operation (Lobektomie und Lungensegmentresektion mit Lymphadenektomie) entschieden (Az: III ZR 239/07).
Der neue Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger hat neben den redaktionellen Verbesserungen auch Regelungen zu Sanktionsmöglichkeiten für nicht vertragskonformes Verhalten aufgenommen. Im Folgenden werden die ...
Das Thema „Neuordnung von Aufgaben des Ärztlichen Dienstes“ ist eines der hochumstrittenen Krankenhausthemen im Jahr 2008 - nicht zuletzt auch durch die Studie der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) unter Beteiligung von 304 Krankenhäusern. Aber nur wenige Chefärzte kennen die Inhalte der Studie im Detail. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen daher die für Chefärzte wichtigsten Kernaussagen vor.
Der Bundesgerichtshof hat am 20. Dezember 2007 (Az: III ZR 144/07 ) die Voraussetzungen geklärt, unter denen sich der Chefarzt im Falle seiner Abwesenheit bei der Erbringung wahlärztlicher Leistungen vertreten lassen ...
Die Tücke steckt im Detail: Dies gilt auch bei den Verordnungen zu ambulanten Leistungen nach § 116b Abs. 2 SGB V. Nachdem bereits das erste hierzu Update vorgestellt wurde, geht es jetzt in die zweite Runde.
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Krankenhausärzte sollen zukünftig maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Kommen Bereitschaftsdienste hinzu, dann kann die wöchentliche Höchstarbeitszeit tarifvertraglich auf bis zu 65 Stunden verlängert werden. Darauf einigten sich die 27 Arbeits- und Sozialminister der Europäischen Union (EU) in der Nacht zum 10. Juni 2008 bei einem Treffen in Luxemburg. Im Entwurf der Arbeitszeit-Richtlinie - der noch vom Europaparlament abgesegnet werden muss - wird dabei Folgendes festgelegt: