Frage: „
Ich bin Chefarzt einer chirurgischen Abteilung. Als weiterbildungsbefugter Arzt bilde ich regelmäßig auch Ärzte zu Fachärzten und in meinem Schwerpunktbereich weiter. Ich beabsichtige, zukünftig neben meiner Tätigkeit am Krankenhaus zusätzlich als angestellter Arzt in einer Praxis in einem Umfang von etwa acht Wochenstunden ärztlich zu arbeiten; eine Genehmigung des Trägers liegt vor.
Fast alle Chefärzte streben sie schon kurz nach Beginn ihrer Tätigkeit an, für viele ist sie sogar Bestandteil des Arbeitsvertrages: die Weiterbildungsbefugnis. Eine möglichst weitreichende Befugnis erhöht das ...
Die ständigen „Gesundheitsreformen“ führen dazu, dass der Kostendruck bei den Krankenhäusern und auch mittelbar bei den einzelnen Chefärzten deutlich zunimmt. Die gesetzlichen Pflichten zu ausreichender, ...
Infolge von Outsourcing werden Krankenhauslabore inzwischen häufig von einem nichtliquidationsberechtigten Arzt geleitet. Aufwändige Speziallaborleistungen werden dann an einen externen Laborarzt vergeben. Wie in einem solchen Fall Speziallaborleistungen neben der intensivmedizinischen Laborpauschale (Nr. 437 GOÄ) berechnet werden können, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 10. Mai 2007 (Az: III ZR 291/06 - Abruf-Nr.
071906
). Danach können vom auswärtigen Arzt nur die ausdr ücklich ...
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