Wir werden immer wieder gefragt, welchen GOÄ-Kommentar wir als ergänzende Lektüre zum „Chefärzte Brief“ empfehlen würden. Aus naheliegenden Gründen können wir keine konkrete Empfehlung für einen bestimmten Kommentar geben.
Bei manchen Osteosyntheseziffern der GOÄ ist die Einrichtung in der Leistungsbeschreibung eingeschlossen (zum Beispiel Nr. 2339 GOÄ) und damit eindeutig nicht zusätzlich berechenbar. Bei anderen (zum Beispiel Nr.
Die Berechnung der Nrn. 5369 bzw. 5735 GOÄ mit einem höheren Steigerungsfaktor (zum Beispiel 2,5-fach) mit der Begründung des Umfangs der durchgeführten Untersuchungen wird häufig abgelehnt. Erfolgt dies zu Recht?
Jeder Chefarzt weiß: Je erfolgreicher die eigene Abteilung arbeitet, desto stärker ist seine Position innerhalb des Hauses. Aber welche Strategien bringen der Abteilung wirklich den erhofften „Kick“? Im jetzt erschienenen Sonderheft „Erfolgsstrategien für Chefärzte“, das wir zu Werbezwecken erstellt haben, erhalten Sie auf 32 Seiten viele Ideen und praxiserprobte Empfehlungen für Ihre Abteilung. Unter anderem enthält die Ausgabe zahlreiche Tipps für die Zielvereinbarungsgespräche mit Ihren ...
Wichtigstes Ergebnis des Forschungsberichts „Agenda Patientensicherheit 2007“ ist, dass es in deutschen Krankenhäusern pro Jahr bei 17 Millionen Krankenhauspatienten zu 17.000 vermeidbaren unerwünschten ...
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 11. Januar 2007 (Az: VI R 8/05 - Abruf-Nr.
070664
) wieder einmal die Voraussetzungen für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kongresskosten und die damit zusammenhängenden ...
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