Die Texte der Leistungslegenden der GOÄ werden oft nicht ausreichend beachtet und führen dann zu Fehlinterpretationen, die zu Beanstandungen der Abrechnung führen. Auch wird allzu oft ein Vergleich mit dem EBM gezogen. Die Leistungslegenden und der strukturelle Aufbau sind jedoch keineswegs mit der GOÄ vergleichbar. Dies betrifft auch Fälle, in denen eine Leistung im EBM häufiger berechnet werden kann als in der GOÄ.
In Streitigkeiten über die Auslegung der GOÄ kommt dem ärztlichen Sachverständigen regelmäßig eine entscheidende Bedeutung zu. Häufig werden Chefärzte als Sachverständige hinzugezogen. In letzter Zeit wird ...
Auf breite Ablehnung bei den betroffenen Chefärzten ist bislang das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Lohnsteuerpflichtigkeit von Liquidationserlösen vom 5. Oktober 2005 (Az: VI R 152/01 - Abruf-Nr.
In der Serie „Werbung für ärztliche Leistungen“ („Chefärzte Brief“ Nrn. 3 und 4/2006) wurden die Grenzen der Werbung für ärztliche Leistungen sowie die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen für den Chefarzt dargestellt. Auf Grund dieser Veröffentlichung erhielten wir einige Anfragen, wann und ob ein Arzt berufsbezogen und sachlich auch ohne besondere Anlässe werben bzw. informieren darf. Im nachfolgenden Beitrag greifen wir diese Frage auf, indem wir ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) ...
Stellen Sie sich folgende Situation vor: Ihr Stationsarzt ruft aus seinem Urlaub an und teilt einem Kollegen mit, er sei erkrankt und bleibe noch am Urlaubsort. Der Kollege teilt dies dem Chefarzt mit, der daraufhin die ...
Die Liquidationseinnahmen aus der ambulanten Versorgung von gesetzlich Versicherten auf Grund einer Ermächtigung gehören zu den wesentlichen Grundpfeilern der Einnahmen des Chefarztes. Wegen der in vielen Bereichen ...
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Von besonderer Bedeutung im Verhältnis zwischen Chefarzt und Patient sind die Fragen rund um die ärztliche Aufklärungspflicht. Gerade hier liegen zahlreiche Spannungsbereiche, die mittlerweile nicht nur das Verhältnis zwischen Arzt und Patient, sondern auch vielfältig die Beziehung zwischen Ärzten und Juristen beschäftigt. Unsere neue Beitragsserie „Die Aufklärungspflicht des Chefarztes“ befasst sich daher mit Fragen zum Aufklärungszeitpunkt und den Folgen unzureichender Aufklärung. Im ersten Teil ...