07.05.2021 · Nachricht · Buchvorstellung
Corona belastet die Psyche, darüber besteht kein Zweifel. Bereits Ende 2020 ergab die NAKO Gesundheitsstudie , dass sich das Virus und seine Gegenmaßnahmen auf psychische Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland ausgewirkt haben. Die COVID-19-Befragung im Rahmen der Studie, die im Mai 2020 durchgeführt wurde, zeigte, dass depressive und Angstsymptome bei den Teilnehmern unter 60 Jahren, besonders bei jungen Frauen, zunahmen. Dazu passt, dass die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) im Februar 2021 ...
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05.05.2021 · Fachbeitrag ·
DRG-Abrechnung
Hin und wieder kommen Krankenkassen, die die Abrechnung von Krankenhäusern prüfen, zu dem Schluss, dass eine Leistung fehlerhaft berechnet oder unwirtschaftlich ist. In diesem Fall muss die Krankenkasse ihre ...
04.05.2021 · Nachricht ·
Chirurgie
Frage: „Kann für ein Pico-Pflaster die Nr. 2032 GOÄ berechnet werden?“
30.04.2021 · Nachricht ·
Neurologie
Frage: „In unserem Haus besitzt der Chefarzt der Neurologie die Fachqualifikation Liquordiagnostik. Punktion der Liquorräume und die Blutabnahme übernimmt er selbst. Das Blut geht dann ins hauseigene Labor, das einem anderen Chefarzt untersteht, weitere diagnostische Leistungen werden auch von einem externen Labor durchgeführt. Die Liquordiagnostik erbringt der Chefarzt der Neurologie. Kann er für diese Leistung eine GOÄ-Ziffer abrechnen oder sind in diesem Fall nur das externe Labor und der Chefarzt, dem ...
29.04.2021 · Nachricht ·
Labormedizin
Frage: „Für die Blutgasanalyse ist eine Blutentnahme erforderlich. Je nach Indikation und Fragestellung kann die Blutprobe arteriell, venös oder kapillär gewonnen werden. Ist es möglich, neben den jeweiligen ...
27.04.2021 · Nachricht ·
Orthopädie
Wenn eine Wirbelsäulenverkrümmung operativ behandelt und dabei eine metallische Aufspreiz- und Abstützvorrichtung implantiert wird, ist dafür die Nr. 2287 GOÄ berechnungsfähig. In diesem Zusammenhang erreichten ...
27.04.2021 · Nachricht ·
Hygienepauschale
Frage: „Wir behandeln regelmäßig auch Regelleistungspatienten anderer Krankenhäuser. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ (1,0-facher Satz) gegenüber dem beauftragenden Krankenhaus. Darf dafür die Hygienepauschale berechnet werden.“