Ein Erbverzicht kann auch für die Kinder des Verzichtenden Folgen haben: Wer auf einen ihm testamentarisch zugewandten Erbteil verzichtet, schließt auch seine Kinder vom Erbteil aus, wenn die Verzichtsvereinbarung nichts anderes bestimmt. Verzichtet ein Miterbe auf seine verbindlich gewordene Erbeinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament mit Pflichtteilsstrafklausel, kann der überlebende Ehegatte über den Erbteil des Verzichtenden nicht anderweitig, z.B. zugunsten eines Kindes des Verzichtenden verfügen ...
Erbunwürdig gemäß § 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist auch der Erbe (hier: Ehegatte), der versucht, den seit Jahren nicht mehr geschäftsfähigen Erblasser zu töten (§§ 212, 213 StGB). Das gilt jedenfalls dann, wenn der ...
1. Ein gemeinschaftliches Testament, in dem sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben und die gemeinsamen Kinder als Schlusserben einsetzen, erlangt mit dem Tod des Erstversterbenden regelmäßig Bindungswirkung, ...
In der Praxis kommt es vor, dass der Mandant behauptet, der Erblasser habe ihn als Alleinerben eingesetzt, das Testament sei jedoch unauffindbar. Der gesetzliche Erbe dagegen bestreitet, dass es je ein Testament gegeben hat. Der Beitrag erläutert, wie Sie in dieser Situation richtig vorgehen.
Bei der Vorlage eines eigenhändigen Testaments erst zwanzig Jahre nach dem Todesfall sind im Erbscheinserteilungsverfahren ohne weitergehende konkrete Anhaltspunkte für eine Fälschung in der Regel keine Ermittlungen ...
Die Bezugnahme auf ein nicht in Testamentsform abgefasstes Schriftstück ist unschädlich, wenn sie lediglich der näheren Erläuterung testamentarischer Bestimmungen dient (OLG Hamburg 18.3.15, 2 W 5/15).
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Ein gemeinschaftliches Testament, in dem sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben und die Kinder als Schlusserben einsetzen, erlangt mit dem Tod des Erstversterbenden i.d.R. Bindungswirkung, i.S. des § 2270 Abs. 1 BGB. Denn ein Ehegatte wird die Enterbung der gemeinsamen Kinder regelmäßig nur in Kauf nehmen, weil der andere Ehegatte sie als Schlusserben einsetzt und so sichergestellt ist, dass die Kinder im zweiten Erbgang erben. Durch das Versterben eines als Schlusserben eingesetzten Kindes nach dem Tod ...