06.08.2015 · Nachricht · Facebook
Das GNotKG wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen daher dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( https://www.facebook.com/groups/gnotkg/?fref=ts ). Unsere Gruppe, die bereits aus fast 200 Mitgliedern besteht, richtet sich an Notare, Notarfachwirte, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Kostensachbearbeiter und erfahrene Praktiker, die sich intensiv mit dem GNotKG auseinandersetzen.
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27.07.2015 · Fachbeitrag ·
Erbschein
Beim Erbscheinsantrag trifft den Beteiligten eine allgemeine Mitwirkungspflicht gem. § 27 FamFG. Wenn ein Beteiligter in der ihm zumutbaren Weise alle gem. § 2354 BGB erforderlichen Angaben gemacht und hierzu die mit ...
27.07.2015 · Fachbeitrag ·
Internationales
Das einheitliche Internationale Erbrecht in Europa und damit auch in Deutschland ist Rechtswirklichkeit geworden. Seit dem 17.8.15 haben sich wesentliche und vertraute Grundlagen des deutschen Erbfolgesystems in Fällen ...
27.07.2015 · Fachbeitrag ·
Erbausschlagung
Wenn die Erklärung der Erbausschlagung durch den gesetzlichen Vertreter eines Vereins (hier Tierschutzverein) mangels Vertretungsmacht (z.B. wegen der erforderlichen Gesamtvertretung) gegenüber dem Nachlassgericht unwirksam ist, ist die Erbausschlagung auch nicht nach den Grundsätzen der Anscheins- und Duldungsvollmacht wirksam. Auf die amtsempfangsbedürftige Willenserklärung sind diese Grundsätze nicht anwendbar, weil das Nachlassgericht als Empfänger kein zu schützendes Vertrauen entwickelt (OLG Bremen ...
27.07.2015 · Fachbeitrag ·
Anspruchsgrundlagen im Erbrecht
Der Beitrag gibt eine Übersicht über die erbrechtlichen Leistungsansprüche aus Vermächtnis (§ 2174 BGB), Pflichtteil (§§ 2303, 2305, 2325 und 2329 BGB), die des Vertragserben (§§ 2287 ff. BGB) sowie den ...
27.07.2015 · Fachbeitrag ·
Annahme/Ausschlagung
Für die Anfechtung der Anfechtungserklärung der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie der Versäumung der Ausschlagungsfrist (§ 1956 BGB) gelten die Fristen des § 121 BGB, nicht diejenigen des § 1954 BGB ...
15.07.2015 · Nachricht · FAO-Fortbildung
Seit dem 1.1.15 müssen Fachanwälte statt wie bisher 10 nun 15 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen. Hiervon dürfen künftig 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten von AA, AMK, EE, ErbBstG, FK, MK, PStR, VA und VK dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle zweimal jährlich (1. bis 30.6. und 1. bis 15.12.) kostenlos an.
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