1. Das Recht des Nacherben, ein vom Vorerben über ein zum Nachlass gehörendes Grundstück abgeschlossenes und bei Eintritt der Nacherbfolge noch bestehendes Wohnraummietverhältnis außerordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist nach §§ 2135, 1056 Abs. 2 BGB zu kündigen, setzt ein berechtigtes Interesse des Nacherben an der Beendigung des Mietverhältnisses voraus, § 573d Abs. 1, § 573 Abs. 1 S. 1 BGB. 2. Dem vorgenannten Kündigungsrecht des Nacherben steht ein im Wohnraummietvertrag ...
Der 2. Zivilsenat des OLG Oldenburg hat einen Jugendlichen nach einer tödlichen Messerattacke dazu verurteilt, Schmerzensgeld in Höhe von 7.500 EUR zu zahlen (OLG Oldenburg 9.6.15, 2 U 105/14).
Die Erben des 2010 verstorbenen Künstlers Sigmar Polke sind verpflichtet, einem Kölner das auch als „Propellerfrau“ bezeichnete Bild „Ohne Titel – Öl auf Gardine“ herauszugeben (OLG Köln 6.8.15, 8 U 69/14).
Der BGH hat aktuell entschieden: Das Recht des Nacherben, ein vom Vorerben über ein zum Nachlass gehörendes Grundstück abgeschlossenes und bei Eintritt der Nacherbfolge noch bestehendes Wohnraummietverhältnis ...
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