Wird nach dem Tod des Gesellschafters einer unternehmerisch tätigen Personengesellschaft ein Streit darüber, wer infolge seiner Stellung als Erbe Gesellschafter geworden ist, durch einen Vergleich beigelegt, aufgrund dessen jemand gegen Erhalt eines Geldbetrags auf die Geltendmachung seiner Rechte als Erbe verzichtet, und war diese Person gesellschaftsrechtlich nicht von der Rechtsnachfolge in den Gesellschaftsanteil ausgeschlossen, steht sie einem Miterben gleich, der im Rahmen einer Erbauseinandersetzung aus ...
Eine testamentarische Anordnung, die für den Fall des kinderlosen Versterbens eines Erben einen Ersatzerben bestimmt, kann nicht ohne Weiteres so ausgelegt werden, dass dann, wenn der Erbe den Erbfall erlebt (sodass ...
Der Pflichtteilsberechtigte kann wegen eines Anspruchs nach § 2329 Abs. 1 BGB auch dann in den von dem Erblasser verschenkten Miteigentumsanteil an einem Grundstück vollstrecken, wenn infolge einer Vereinigung aller ...
Bis auf wenige Ausnahmen (§ 14 HeimG) schützt das Gesetz nicht vor Erbschleicherei. Ein wichtiges Instrument zum Schutz ist die Vorsorgevollmacht. Es besteht die Gefahr des Missbrauchs dieser Vollmacht. Die Vorsorgevollmacht kann nur erteilt werden, wenn der Vollmachtgeber noch geschäftsfähig ist. Darum ist es ratsam, sich frühzeitig zu kümmern, am besten gleich nach Eintritt der Mündigkeit. Im Folgenden wird erläutert, worauf bei der Erstellung einer Vollmacht zu achten ist.
Mit der Kostenreform durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz ist ein neues Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) eingeführt worden. Das GNotKG gilt seit dem 1.8.13 und reformiert die Kostenordnung (KostO) ...
Der Alleinerbe hat gegen den seine Ansprüche geltend machenden Pflichtteilsberechtigten keinen Auskunftsanspruch über die Höhe der vorausempfangenen lebzeitigen Zuwendungen der Erblasserin (OLG München 21.3.
Vollstrecken lohnt sich nicht? Mit dieser Sonderausgabe schon!
Rechnen Sie Ihre Vollstreckungsmandate ab sofort leistungsgerecht ab. Die neue Sonderausgabe von RVG prof. zeigt Ihnen, wo versteckte Umsatzpotenziale liegen und wie Sie diese nutzen – mit vielen Rechenbeispielen, Musterformulierungen und Checklisten.
26. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 22.11.2024
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Typischer Mietrechtsstreit? So lösen Sie ihn effizient!
Rollator im Treppenhaus? Musizieren in der Wohnung? Schuhe vor der Wohnungstür? „Klassiker“ wie diese beschäftigen jeden Praktiker im Mietrecht. Mit der MK-Sonderausgabe bearbeiten Sie Ihre Fälle schnell und sicher. Profitieren Sie von aktueller Rechtsprechung und direkt nutzbaren Praxistipps!
Verdeckte Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften an Gesellschafter oder an nahestehende Personen lösen Ertragsteuer aus. Ob sie auch schenkungsteuerpflichtig sind, hat der BFH nicht einheitlich beantwortet. Während er dies 2007 für möglich hielt (BFH 7.11.07, II R 28/06, Abruf-Nr. 080494 ), ist er dem nun entgegengetreten: Demnach beruhen die verdeckten Gewinnausschüttungen auf dem Gesellschaftsverhältnis und lösen keine Schenkungsteuer aus (BFH 30.1.13, II R 6/12, Abruf-Nr. 131054 ). Der ...