Bestimmt ein Testament, dass die als Vorerbin eingesetzte Ehefrau des Erblassers über den Nachlass frei verfügen kann, wenn mehr als eines der als Nacherben eingesetzten Kinder den Pflichtteil geltend macht, liegt eine durch die Geltendmachung mehrerer Pflichtteile aufschiebend bedingte Vollerbeneinsetzung der Ehefrau vor (OLG Hamm 11.4.13, 15 W 112/13).
Der BGH hat am 10.7.13 entschieden, dass die Witwe eines bekannten ehemaligen Frankfurter Brauereibesitzers Alleinerbin ihres Ehemanns geworden ist (BGH 10.7.13, IV ZR 224/12).
Der Erblasser kann die Bestimmung der Person, die eine Zuwendung aufgrund letztwilliger Verfügung erhalten soll, nicht einem anderen überlassen. Er darf im Hinblick auf die Individualisierung eines Bedachten seinen ...
Das IWW Institut für Wirtschaftspublizistik bietet am 29.8.13 ein Online-Seminar zum Thema Erbschaftsteuer und Generationennachfolge an. Die Seminarinhalte werden tagesaktuell an die neuesten Entwicklungen angepasst.
Wer Erbe ist, wie groß der Erbanteil oder Pflichtteil ist, wie weit die Testierfreiheit geht, wie der Nachlass zu verwalten ist, in welchem Umfang der Erbe für Verbindlichkeiten des Erblassers einzustehen hat – all ...
Lebzeitige Zuwendungen werden der Schenkungsteuer unterworfen. Solche steuerpflichtigen Zuwendungen können auch bei Gesellschafterleistungen an eine Kapitalgesellschaft vorliegen. Wann dies der Fall ist und welche ...
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Der Ausblick auf eine enorme Welle wertvoller Erbschaften in Deutschland rückt für Betroffene die Suche nach Gestaltungsmitteln zur Reduzierung von Pflichtteilsrechten in den Vordergrund. In EE 12, 173 haben wir bereits erbrechtliche Methoden zur Minimierung der Pflichtteilslast vorgestellt. Auch das Familienrecht hält Möglichkeiten bereit: Erbquoten können verändert und Vermögensverschiebungen pflichtteilsfest gestaltet werden.