05.07.2010 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grundstück
Macht der verarmte Schenker den Rückforderungsanspruch bezüglich eines Rechts an einem Grundstück geltend, kann der Beschenkte seiner auf Zahlung entsprechend der Bedürftigkeit des Schenkers gerichteten Zahlungspflicht dadurch entgehen, dass er die R ückübertragung des Geschenks anbietet (BGH 17.12.09, Xa ZR 6/ 09).
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05.07.2010 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Pflichtteilsrecht
Sind bei einem Ehegatten vor- oder außereheliche Abkömmlinge vorhanden, zu denen wenig oder kein Kontakt besteht, soll regelmäßig durch Vermögensverschiebung zugunsten des Ehegatten das eigene Vermögen und damit die Basis für Pflichtteilsansprüche des außerehelichen Abkömmlings geschmälert werden. Dabei wird oft übersehen, dass die 10-Jahresfrist bei Schenkungen zwischen Ehegatten erst mit der Auflösung der Ehe beginnt.
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05.07.2010 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Gemeinschaftliches Testament
Die Steuerklassen I und II Nr. 1 bis 3 (§ 15 Abs. 1 ErbStG) gelten nicht, wenn die Verwandtschaft eines Adoptivkindes zum Erblasser bereits vor dem Erbfall durch Aufhebung des Annahmeverhältnisses erloschen ist (BFH 17.3.10, II R 46/08).
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05.07.2010 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Umsatzsteuer
Nach bisheriger Rechtsansicht führte ererbtes Unternehmensvermögen in der Hand des Erben nur insofern zu umsatzsteuerlichen Folgen, als dieser damit eigenunternehmerische Aktivitäten entwickelte bzw. das Unternehmen fortführte. Demgegenüber hat der BFH nun entschieden, dass Unternehmensvermögensgegenstände des Erblassers bei den Erben auch ohne eigenunternehmerische Betätigung einer „umsatzsteuerlichen Liquidationsbesteuerung“ zu unterziehen seien (BFH 13.1.10, V R 24/07).
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05.07.2010 · Fachbeitrag aus ErbBstg · ErbGleichG
Zahlungen im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Erbausgleich des nichtehelichen Kindes nach § 1934d BGB sind unabhängig von den Vermögensverhältnissen des Vaters nicht als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Abs. 1 EStG zu berücksichtigen (BFH 28.4.10, VI B 167/09).
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05.07.2010 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Erhöht sich der Wert der GmbH-Beteiligung eines Gesellschafters dadurch, dass ein anderer Gesellschafter Vermögen in die GmbH einbringt, ohne eine dessen Wert entsprechende Gegenleistung zu erhalten, liegt keine freigebige Zuwendung des einbringenden Gesellschafters an den anderen Gesellschafter vor (Bestätigung der Rechtsprechung, Abweichung von R 18 Abs. 3 ErbStR). Dies gilt auch, wenn bei der Kapitalerhöhung einer GmbH die neu entstehende Stammeinlage durch eine Sacheinlage erbracht wird ...
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05.07.2010 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Der schenkweise Erwerb eines Kommanditanteils unterfällt nur dann dem § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG vor 2009 i.V. mit § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG, wenn die Mitunternehmerstellung durch den erworbenen Gesellschaftsanteil vermittelt wird. Es reicht nicht aus, wenn dem Erwerber hinsichtlich des erworbenen Kommanditanteils nur deshalb Mitunternehmerinitiative zukommt, weil er bereits Kommanditist der KG war, d.h. wenn sich seine bisherige Mitunternehmereigenschaft wegen Unteilbarkeit der ...
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05.07.2010 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Nachlassverbindlichkeit
Gehören zum erbschaftsteuerlichen Erwerb festverzinsliche Wertpapiere, sind die bis zum Tod des Erblassers angefallenen, aber noch nicht fälligen Zinsansprüche (Stückzinsen) mit ihrem Nennwert ohne Abzug der KapESt anzusetzen (BFH 17.2.10, II R 23/09).
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17.05.2010 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bundesfinanzministerium
Im Teil I des Beitrags (ErbBStg 04/2010, 99) wurden anhand eines Musterfalls die sich aus dem BMF-Schreiben vom 11.3.10 (IV C 3 - S 2221/09/10004) ergebenden Neuerungen für die Anerkennung einer Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen erörtert. Teil II befasst sich nun mit den Fällen der Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen, die keine Versorgungsleistungen i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG sind, und geht auf weitere Einzelfragen ein.
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17.05.2010 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Abgabenordnung
Der Gesetzgeber hat in den §§ 30 ff. ErbStG ein System von Anzeigepflichten installiert, dessen Sinn und Zweck darin liegt, die FÄ über erbschaft- und schenkungsteuerlich relevante Erwerbsfälle zu informieren. Welche Pflichten muss der Steuerpflichtige erfüllen? Drohen bei Verletzung der Anzeigepflicht straf- oder bußgeldrechtliche Konsequenzen? Wie lange ist das FA berechtigt, die ErbSt/SchenkSt festzusetzen?
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