07.08.2009 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grunderwerbsteuer
Der BFH hat entgegen seiner früheren Auffassung mit Urteil vom 12.10.06, (II R 79/05, DStR 07, 432) entschieden, dass nach § 1 Abs. 2a GrEStG steuerbare Gesellschafterwechsel bei schenkweiser Übertragung der Anteile an einer grundbesitzenden Personengesellschaft gemäß § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG grunderwerbsteuerfrei sind. Im Beitrag „Anteile an grundbesitzenden Gesellschaften im Spannungsfeld zwischen SchenkSt und GrESt (Brüggemann, ErbBstg 09, 15 ff.) hat der Verfasser die praktischen ...
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07.08.2009 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Sozialgesetzbuch
Dass in einem Vertrag als Gegenleistung für die Übertragung eines Hausgrundstücks vereinbarte Versorgungsleistungen nur so lange geschuldet sein sollen, wie sie von dem Verpflichteten in dem übernommenen Haus erbracht werden können, führt nicht ohne Weiteres zur Sittenwidrigkeit der vereinbarten Regelung (BGH 6.2.09, V ZR 130/08).
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07.08.2009 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Steuerbefreiung
Die für eine Erbschaftsteuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 S. 1b ErbStG erforderliche dauerhafte Unrentierlichkeit eines denkmalgeschützten Mietwohngrundstücks muss während eines Zeitraums von zehn Jahren nach dem Erwerb im Wesentlichen permanent vorliegen (FG Düsseldorf 1.10.08, 4 K 4883/07, rkr.).
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07.08.2009 · Fachbeitrag aus ErbBstg · GmbH & Co. KG
Der Kommanditist einer GmbH & Co. KG überträgt zu Lebzeiten seine KG-Beteiligung vollständig und seinen Anteil an der Komplementär-GmbH bis auf 2 % auf den anderen Kommanditisten sowie GmbH-Gesellschafter. Der spätere Erwerb des restlichen Geschäftsanteils sowie einer Darlehensforderung gegen die KG von Todes wegen ist ein Erwerb einzelner Wirtschaftsgüter, der nicht nach § 13a Abs. 2 ErbStG (a.F.) i.V. mit § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG (a.F.) begünstigt ist (BFH 21.4.09, II R 26/07).
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07.08.2009 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vor- und Nacherbschaft
Die Einsetzung des alleinigen Vorerben als Testamentsvollstrecker mit der Aufgabe, die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse des Vorerben auszuüben, ist unwirksam (OLG Jena 6.5.08, 5 U 627/07).
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07.08.2009 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Sozialgesetzbuch
Enthält die schuldrechtliche Vereinbarung über die Bestellung eines Wohnungsrechts keine Regelung, wie die Wohnung genutzt werden soll, wenn der Wohnungsberechtigte sein Recht wegen Umzugs in ein Pflegeheim nicht mehr ausüben kann, kommt eine ergänzende Vertragsauslegung in Betracht (BGH 9.1.09, V ZR 168/07).
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07.08.2009 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vorweggenommene Erbfolge
Eine § 6b-Rücklage kann nicht auf ein im Wege der mittelbaren Grundstücksschenkung erworbenes Grundstück übertragen werden (BFH 23.4.09, IV R 9/06).
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02.07.2009 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuerrecht
Im Todesfall des Anteilseigners an einer britischen Limited (Ltd.) treten bei Übertragung unter Berücksichtigung der deutsch-britischen Verhältnisse einige erbrechtlich und erbschaftsteuerliche Besonderheiten auf (generell zur britischen Ltd. Wälzholz, IWB, F. 5, Gr. 2 (2005), S. 423; zur reformierten Ltd. Campos Nave, NWB, F. 18 (2008), 4639). In Teil I (ErbBstg 09, 137 ff.) wurde bereits auf die zivil- bzw. erbrechtlichen Regelungen hingewiesen. In Teil II werden nun die aktuellen ...
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02.07.2009 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuerreform
Ein klassisches Problem des „alten Erbschaftsteuerrechts“ bei der Ermittlung der Bereicherung war die bewertungsrechtlich vorgegebene Differenzierung zwischen dem Steuerwert und dem Verkehrswert eines Vermögensgegenstands auftreten konnte - insbesondere bei der Bewertung von Grundstücken, land- und forstwirtschaftlichem Betriebsvermögen und Betriebsvermögen von Personenunternehmen (Einzelunternehmen und Personengesellschaften) sowie bei der Bewertung von Kapitalgesellschaftsanteilen.
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02.07.2009 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Pflichtteilsrecht
Die Annäherung der Grundbesitzwerte an die Verkehrswerte durch die Erbschaftsteuerreform lässt es ratsam erscheinen, bei Verhandlungen über nach dem Erbfall entstandene Pflichtteilsansprüche (§ 2303 BGB) auf die erbschaft- und grunderwerbsteuerlichen Folgen aufmerksam zu machen, wenn der in Geld bestehende Pflichtteilsanspruch durch Hingabe eines Grundstücks erfüllt werden soll.
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