15.05.2008 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Minderjährige
Die unentgeltliche Abtretung der Gesellschafterdarlehen eines beherrschenden GmbH-Gesellschafters an seine minderjährigen ebenfalls an der GmbH beteiligten Kinder und die anschließende Weitergewährung der Darlehen auf der Grundlage neu abgeschlossener Darlehensverträge ist ertragsteuerlich wirksam (BFH 19.12.07, VIII R 13/05, Abruf-Nr.
080588
).
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15.05.2008 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bundesfinanzhof
Der Erbe kann einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug nach § 10d EStG nicht bei seiner eigenen Veranlagung zur ESt geltend machen. Jedoch ist die bisherige gegenteilige Rechtsprechung des BFH aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin in allen Erbfällen anzuwenden, die bis zum Ablauf des Tages der Veröffentlichung dieses Beschlusses eingetreten sind (BFH 17.12.07, GrS 2/04, Abruf-Nr.
080822
).
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15.05.2008 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Mit der schenkweisen Einräumung einer Unterbeteiligung an einem Gesellschaftsanteil, die nicht die Voraussetzungen einer atypischen Unterbeteiligung erfüllt, wird noch kein Vermögensgegenstand zugewendet (BFH 16.1.08, II R 10/06, Abruf-Nr.
080982
).
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10.04.2008 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Kapitalgesellschaft
Wird ein Dritter bei der Kapitalerhöhung einer GmbH zur Übernahme neuer Geschäftsanteile zugelassen, deren gemeiner Wert die jeweils zu leistende Einlage übersteigt, ist er auf Kosten der Altgesellschafter bereichert. Ist dieser Dritte eine GmbH, ist diese GmbH selbst Empfänger der Zuwendung (FG Münster 18.10.07, 3 K 3325/05 Erb, Rev. eingelegt, Az. BFH II R 47/07, Abruf-Nr.
080941
).
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10.04.2008 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Pflichtteilsrecht
§ 2306 Abs. 1 S. 2 BGB findet auch Anwendung, wenn der pflichtteilsberechtigte Erbe, der zum Alleinerben eingesetzt wurde, die Erbschaft wirksam ausgeschlagen hat (OLG Karlsruhe 10.10.07, 7 U 114/07, Abruf-Nr.
080471
).
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10.04.2008 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Diskussionsentwurf
Ergänzend zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts liegt nunmehr der Diskussionsentwurf einer Anteils- und Betriebsvermögensbewertungsverordnung (AntBVBewV, Abruf-Nr.
080665
) vor. Im folgenden Beitrag werden die geplanten Bewertungsregeln mit dem bestehenden Recht verglichen. Schon jetzt ist abzusehen, dass die Bewertung nach neuem Recht zu deutlich höheren Bewertungsansätzen führen wird. Gleichwohl kann eine Übertragung des Unternehmens ...
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10.04.2008 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbvertrag
Es liegt keine die Vertragserben beeinträchtigende Schenkung i.S. des § 2287 BGB vor, wenn mit der Erblasserin der Ausschluss bestimmter Kündigungsrechte vereinbart wird und sich dadurch der Verkehrswert des Nachlassgrundstücks verringert. Für eine beeinträchtigende Schenkung bedarf es einer Schenkung i.S. des § 516 BGB. Die Einräumung eines unentgeltlichen Wohnrechts ist selbst bei langer Dauer keine Schenkung (BGH 11.7.07, IV ZR 218/06, Abruf-Nr.
080940
).
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10.04.2008 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Das FG Nürnberg (7.12.06, DStRE 07, 1029, NZB eingelegt, Az. BFH: II B 28/07, ErbBstg 07, 233, Abruf-Nr.
072702
) hat entschieden, dass § 13a ErbStG nicht anzuwenden ist, wenn begünstigtes Vermögen als Abfindung für den Verzicht auf einen entstandenen Pflichtteilsanspruch übertragen wird. Der entschiedene Sachverhalt verdient über die vom FG entschiedene Problematik hinaus grundsätzliche Beachtung, denn er ist ein Musterbeispiel für eine völlig verfehlte Nachfolgeregelung. Die der ...
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10.04.2008 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testament
Es gibt keine nach dem Schwierigkeitsgrad der letztwilligen Verfügung abgestufte Testierfähigkeit (OLG München 14.8.07, 31 Wx 16/07, Abruf-Nr.
080938
).
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10.04.2008 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Persönliche Freibeträge
Erhält jemand als Durchgangsperson eine Zuwendung, die er in vollem Umfang an einen Dritten weitergibt, liegt schenkungsteuerlich eine Zuwendung aus dem Vermögen des Zuwendenden an den Dritten vor, wenn die Durchgangsperson das Erhaltene ohne eigene Entscheidungsmöglichkeit weiterzugeben hat (FG Hessen 24.10.07, 1 K 268/04, Abruf-Nr.
080792
).
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