01.04.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuerreform
Angesichts des Beschlusses des BVerfG vom 7.11.06 (BvL 10/02, ErbBstg 07, 31, Abruf-Nr.
070442
) ist das Gebot der Stunde, die Fälle herauszufiltern, in denen die zukünftige Rechtslage aller Voraussicht nach zu einer Verschlechterung gegenüber den bestehenden schenkungsteuerlichen Vergünstigungen führen wird. Dafür gibt das Urteil des BVerfG grundsätzlich die folgenden Vorgaben:
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01.04.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Pflichtteilsrecht
Ist ein Miterbe vom Erblasser auch mit einer Ausgleichspflicht i.S. von §§ 2316, 2050 Abs. 3 BGB belastet worden, so errechnet sich das Wertverhältnis zwischen seinem Erb- und seinem Pflichtteil nach der sog. Werttheorie mit der Folge, dass die Ausschlagungsfrist nach § 2306 Abs. 1 BGB erst beginnt, wenn der Miterbe weiß, ob der Wert seines Erbteils den ihm unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausgleichspflicht zukommenden Pflichtteil übersteigt oder nicht (OLG Zweibrücken 3.8.06, ...
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01.04.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testament
Der Erblasser war in zweiter Ehe mit der Beklagten verheiratet. Er hatte mit seiner ersten vorverstorbenen Ehefrau ein bindend gewordenes gemeinschaftliches Testament errichtet, durch das die Klägerin als Schlusserbin eingesetzt wurde. Die Klägerin verlangte aufgrund § 2287 BGB die Herausgabe einer Schenkung des Erblassers an die Beklagte.
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01.04.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Haftung
Zum Umfang der Beratungspflicht eines Rechtsanwalts hinsichtlich einer vorweggenommenen Erbfolge in einer Situation, in der mit einer Änderung der steuerrechtlichen Rechtslage (hier: des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts) zu rechnen ist (LG Baden-Baden 18.8.06, 2 S 25/06, Abruf-Nr.
070225
).
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01.04.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Pflichtteil
In der Praxis werden Pflichtteilsansprüche vom Pflichtteilsberechtigten bzw. deren Anwälten regelmäßig zügig geltend gemacht, um den Pflichtteilsschuldner frühzeitig bzgl. des Pflichtteilsanspruchs in Verzug zu setzen. Dies hat zwar für den Pflichtteilsberechtigten den Vorteil, dass er neben dem Pflichtteilsanspruch Verzugszinsen bekommt. Diese Vorgehensweise kann aber ganz erhebliche erbschaftsteuerliche Nachteile mit sich bringen.
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01.04.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Unternehmensnachfolge
Fraglich war, ob eine Erbengemeinschaft für die Veräußerung eines Pkw USt bezahlen muss, wenn der Erblasser bei der Anschaffung dieses Pkw den Vorsteuerabzug geltend gemacht hatte: Denn USt fällt grundsätzlich nur für Umsätze an, die von Unternehmern ausgeführt werden.
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01.04.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögensfreibetrag
Der Betriebsvermögensfreibetrag und der Bewertungsabschlag nach § 13a ErbStG sind nur zu berücksichtigen, wenn bei der Übertragung von Anteilen an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft der Übertragende Mitunternehmer war und der Beschenkte aufgrund des ihm zugewandten Vermögens ebenfalls eine Mitunternehmerstellung erlangt hat. Die bloße Teilhabe an den stillen Reserven des Gesellschaftsvermögens unter Einschluss des Firmenwerts reicht für sich allein - d.h. ohne ...
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01.04.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkungsteuer
Unter Ehegatten ist die Übertragung des halben Miteigentumsanteils am Wohnhaus, dessen Untergeschoss teilweise an eine GmbH vermietet ist, als Zuwendung eines Familienwohnheims schenkungsteuerfrei. Der Steuerbefreiung schadet es nicht, wenn der Ehemann nach der Übertragung auf seine Frau ins Ausland zieht (FG Nürnberg 5.10.06, IV 292/2003, rkr., Abruf-Nr.
071118
).
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01.03.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkungsteuer
Beginn der Festsetzungsfrist für Schenkungsteuer: Verhältnis der unterschiedlichen Anlaufhemmungen nach § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO und § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO (FG Münster 19.1.06, 3 K 2941/04 Erb, Abruf-Nr.
070226
).
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01.03.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Pflichtteilsrecht
Der Kläger ist das einzige, einseitige Kind des Erblassers. Der Erblasser hatte seine Ehefrau, die Beklagte, als Alleinerbin eingesetzt. Zu Lebzeiten wandte der Erblasser seiner Ehefrau Mittel zum Bau eines Wohnhauses sowie die Bezugsberechtigung einer Lebensversicherung zu. Daneben wandte er ihr unter Nutzungsvorbehalt ein Forstgut zu. Der Kläger macht Pflichtteilsergänzungsansprüche nach seinem Vater geltend.
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