01.03.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Darlehensvertrag
Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Vertragsparteien - offenkundig - die notwendigen Folgerungen aus einem Darlehensvertrag bewusst nicht ziehen, weil das Darlehen von vornherein nicht zurückgezahlt werden soll (BFH 7.11.06, IX R 4/06, Abruf-Nr.
070152
).
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01.02.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · BVerfG
Das BVerfG hat mit Beschluss vom 7.11.06 entschieden, dass die in § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der ErbSt mit einheitlichen Steuersätzen auf den jeweiligen steuerpflichtigen Erwerb verfassungswidrig ist, und diese Entscheidung nach Abfassung der schriftlichen Gründe am 31.1.07 bekannt gegeben (BVerfG 7.11.06, BvL 10/02, Abruf-Nr.
070442
).
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01.02.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Rückübertragung
Die in Gütergemeinschaft lebenden Eltern hatten ihrer Tochter ein Grundstück überlassen. Durch den Tod der Tochter fiel der Grundbesitz auf den Vater zurück. Der Hälfteanteil, den die vorverstorbene Mutter der Tochter übertragen hat, ist nicht nach § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG von der ErbSt befreit (FG München 21.6.06, 4 K 2156/05, Abruf-Nr.
070223
).
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01.02.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Anzeigepflicht
Ein inländischer Vermögensverwahrer oder -verwalter ist verpflichtet, in die Anzeigen nach § 33 Abs. 1 ErbStG auch Vermögensgegenstände einzubeziehen, die von einer Zweigniederlassung im Ausland verwahrt oder verwaltet werden (BFH 31.5.06, II R 66/04, Abruf-Nr.
063702
).
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01.02.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testament
Geschiedene Ehegatten oder ehemalige Partner einer gescheiterten nichtehelichen Lebensgemeinschaft gehen - insbesondere, wenn aus den früheren Beziehungen Kinder hervorgegangen sind - wie selbstverständlich davon aus, dass ein Testament über?üssig ist: Der geschiedene Ehegatte sei ja nicht mehr erbberechtigt, so dass beim eigenen Tod das Kind erbe. Auch Schenkungen an Kinder aus gescheiterten Beziehungen werden .in der Praxis vorschnell und ohne die gebotene Absicherung vollzogen. Richtig ...
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01.02.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grunderwerbsteuer
Der Kläger und sein Bruder B waren je zur Hälfte an einer GbR mit Grundvermögen beteiligt. B übertrug seinen Anteil auf den Kläger, der sich demgegenüber zu Zahlungen an B und an Dritte verpflichtete. Das FA sah den Vorgang als gemischte Schenkung von B an den Kläger bzw. als Schenkung unter Leistungsauflage an. Es verneinte die Anwendbarkeit der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 2 GrEStG, da es sich um eine Abtretung von Gesellschaftsrechten und nicht um eine Grundstücksschenkung handele, ...
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01.02.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Mittelbare Grundstücksschenkung
§ 21 ErbStG ermöglicht die Anrechnung ausländischer ErbSt, soweit diese auf Auslandsvermögen entfällt und sofern ein Fall nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vorliegt, d.h.
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01.02.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Ausschlagung
Nach dem Erbfall kann ein Testament nicht mehr errichtet bzw. geändert werden. Dem Erben und seinen Abkömmlingen bleibt dann als Gestaltungsmittel oftmals nur noch die Ausschlagung der Erbschaft. Dabei darf nicht übersehen werden, dass die Ausschlagung nicht allein erbschaftsteuerliche, sondern u.U. auch ertragsteuerliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Die ertragsteuerlichen Konsequenzen können die erbschaftsteuerlichen Vorteile einer Ausschlagung eventuell aufzehren. Der nachfolgende ...
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01.02.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grundstücksübertragung
Schenkungen von Grundstücken an Kinder unter Nießbrauchsvorbehalt sind eine beliebte Gestaltung. Gestaltungsziel kann z.B. die frühzeitige Ausnutzung der Freibeträge nach § 16 ErbStG oder der zurzeit noch günstigen Grundbesitzwerte sein (siehe hierzu auch BVerfG 31.1.07, ErbBstg 07, 31, in dieser Ausgabe) sein. Die einkommensteuerrechtliche Behandlung des Nießbrauchs und anderer dinglicher sowie obligatorischer Nutzungsrechte bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist von der ...
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01.02.2007 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Ausschlagung
Die irrige Vorstellung des unter Beschwerungen als Alleinerbe eingesetzten Pflichtteilsberechtigten, er dürfe die Erbschaft nicht ausschlagen, um seinen Anspruch auf den Pflichtteil nicht zu verlieren, rechtfertigt die Anfechtung einer auf dieser Vorstellung beruhenden Annahme der Erbschaft (BGH 5.7.06, IV ZB 39/05, Abruf-Nr.
062849
).
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