01.05.2006 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grunderwerbsteuer
Die Kläger brachten in eine GmbH & Co. KG ein Grundstück ein und übertrugen mit Vertrag vom gleichen Tag ihre KG-Anteile unentgeltlich auf ihre drei Neffen. Das FA unterwarf die Anteilsübertragung der GrESt nach § 1 Abs. 2a GrEStG. § 3 Nr. 2 GrEStG greife nicht, da § 1 Abs. 2a GrEStG einen Rechtsträgerwechsel von einer Personengesellschaft auf eine andere Personengesellschaft fingiere. Die Kläger waren der Auffassung, die Übertragung sei unentgeltlich im Wege der vorweggenommenen ...
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01.04.2006 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vor- und Nacherbfall
Die ledige und kinderlose Erblasserin setzte in ihrem ersten handschriftlichen Testament ihre Schwester zur Alleinerbin ein. In einem nachfolgenden handschriftlichen Ergänzungstestament enterbte sie ihren Neffen ausdrücklich wegen persönlicher Differenzen.
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01.04.2006 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Bei Schenkung von atypisch stillen Unterbeteiligungen an Kommanditanteilen unter freiem Widerrufsvorbehalt ist der Bewertungsabschlag nach § 13a Abs. 2 ErbStG jedenfalls dann zu gewähren, wenn der Widerrufsvorbehalt auf 6,5 Monate begrenzt ist und der Beschenkte bereits Mitunternehmer hinsichtlich früher erworbener Unterbeteiligungen an denselben Kommanditbeteiligungen ist (FG Münster 10.11.05, 3 K 5635/03 Erb, Rev. eingelegt (BFH: II R 10/06), Abruf-Nr.
060864
).
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01.04.2006 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Neu: Realteilungserlass
§ 16 Abs. 3 S. 2 EStG geht davon aus, dass stille Reserven nicht aufgedeckt werden müssen, wenn im Zuge einer Realteilung einer Mitunternehmerschaft Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile oder Einzelwirtschaftsgüter in das Betriebsvermögen (BV) der einzelnen Mitunternehmer übertragen werden. Aber unter welchen Voraussetzungen von einer Realteilung ausgegangen werden kann, bleibt offen. Hierzu sowie zu weiteren Zweifelsfragen hat die Finanzverwaltung nunmehr Stellung genommen (BMF 28.2.06, ...
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01.04.2006 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Nießbrauch
Nach § 25 ErbStG wird der Erwerb von Vermögen, dessen Nutzungen dem Schenker oder dem Ehegatten des Erblassers zustehen oder das mit einer Rentenverpflichtung oder mit der Verpflichtung zu sonstigen wiederkehrenden Leistungen belastet ist, ohne Berücksichtigung dieser Belastungen besteuert. Gleichzeitig gewährt die Vorschrift eine zinslose Stundung des auf den Kapitalwert der Belastung entfallenden Teils der Steuer bis zu deren Erlöschen. Zudem besteht die Möglichkeit, den Stundungsbetrag ...
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01.04.2006 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Auszug aus dem Ehevertrag
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01.04.2006 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Unternehmensnachfolge
Nicht selten will der Übertragende bei der Übergabe seines Betriebs an die nächste Generation einzelne Wirtschaftsgüter zurückbehalten, sei es zur Absicherung der eigenen Altersvorsorge oder um während einer gewissen Erprobungs- und Übergangsphase des Nachfolgers ein „Faustpfand“ in Händen zu behalten. Da die isolierte Zurückbehaltung eines Wirtschaftsguts und seine Entnahme ins Privatvermögen zwingend zur Aufdeckung der stillen Reserven führt, bedient sich die ...
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01.04.2006 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Nießbrauch
Der Teil des für einen Nacherwerb festgesetzten Steuerbetrages, der nur deshalb geschuldet wird, weil bei der nach § 14 ErbStG vorzunehmenden Berechnung der auf den Gesamterwerb entfallenden Steuer die Belastung des Vorerwerbs nicht bereicherungsmindernd in Abzug gebracht werden kann, ist nach § 25 Abs. 1 S. 2 ErbStG zu stunden (FG Köln 5.4.05, 9 K 6814/01, Rev. eingelegt (BFH: II R 29/05), Abruf-Nr.
060889
).
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01.04.2006 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Zugewinngemeinschaft
§ 5 Abs. 1 S. 4 ErbStG gilt trotz unechter Rückwirkung auch für einen zwischen dem 10.12.93 (Tag des Gesetzesbeschlusses im Bundestag) und dem 1.1.94 (In-Kraft-Treten des Missbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetzes) geschlossenen Ehevertrag, mit dem der Güterstand der Zugewinngemeinschaft rückwirkend auf den Tag der Eheschließung eingeführt wurde (BFH 13.4.05, II R 46/03, Abruf-Nr.
060863
).
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01.04.2006 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Kapitalmarkt
Zinsen aus einer Kapitallebensversicherung, die nach Ablauf eines Zeitraums von mehr als zwölf Jahren nach Vertragsabschluss bei Weiterführung des Versicherungsvertrages gezahlt werden, sind in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 2 EStG steuerfrei (BFH 12.10.05, VIII R 87/03, Abruf-Nr.
060369
).
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