04.01.2019 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Nachlassverzeichnis
Um ein Nachlassverzeichnis erstellen zu können, muss der Notar sicherlich den Erben persönlich zum Bestand des Nachlasses befragen und diesen auf seine Wahrheitspflicht hinweisen, um dann den Nachlassbestand selbst zu ermitteln. Nicht verlangt werden kann hingegen, dass der Erbe auch bei der förmlichen Aufnahme des Verzeichnisses persönlich anwesend ist.
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04.01.2019 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz 2016 ist in § 13b Abs. 5 ErbStG die Investitionsklausel in das ErbStG neu aufgenommen worden. Nicht verwechselt werden darf sie mit der Reinvestionsklausel des § 13a Abs. 6 ErbStG, die schon seit 1996 Bestandteil des § 13a ErbStG ist. Während die Investitionsklausel noch nicht den Weg in die Rechtsprechung gefunden hat, ist die Reinvestionsklausel schon mehrfach Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen geworden. Der folgende Musterfall grenzt den ...
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04.01.2019 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bundesgerichtshof
Kurz vor Ende der Verjährung erhob der Pflichtteilsberechtigte Stufenklage gegen den Erben und beantragte die Vorlage eines privatschriftlichen Nachlassverzeichnisses. Später wurde die Klage umgestellt und ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangt. Der Erbe berief sich insoweit auf Verjährung.
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04.01.2019 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grundbesitzwert
Überträgt der Erblasser vermächtnisweise ein Grundstück auf mehrere Vermächtnisnehmer, sind die vom Lage-FA jeweils an diese ergangenen Feststellungsbescheide für den Grundbesitzwert mangels inhaltlicher Bestimmtheit nichtig – so das FG Münster mit Urteil vom 21.6.18.
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04.01.2019 · Nachricht aus ErbBstg · Bundesgerichtshof
Ist nur für einen Miterben eine Nacherbfolge angeordnet, unterliegt dieser, wenn er die übrigen Erbanteile hinzuerwirbt, hinsichtlich eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks insgesamt den Beschränkungen des § 2113 BGB; bei seiner Eintragung als Grundstückseigentümer ist daher ein Nacherbenvermerk anzubringen.
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19.12.2018 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vor- und Nacherbschaft
Der Erblasser hatte seine Lebensgefährtin zu seiner Alleinerbin eingesetzt und dabei bestimmt, sie solle das Vermögen für seine Kinder verwalten. Streitig war hier, ob hierdurch eine Vor- und Nacherbfolge angeordnet war.
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19.12.2018 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testament
Berater sind immer wieder mit Konstellationen konfrontiert, in denen die zivilrechtlichen Formvorschriften bewusst oder unbewusst nicht eingehalten wurden. Folglich ist dann kein Verpflichtungsgeschäft gegeben, auf dessen Grundlage die Ausführung der Zuwendung verlangt werden kann, bzw. es ist kein formgültiges Testament gegeben, das Grundlage einer entsprechenden Nachfolge von Todes wegen ist.
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17.12.2018 · Nachricht aus ErbBstg · Landgericht Osnabrück Pressemitteilung
Manchmal sind persönliche Gegenstände unauffindbar. Dafür muss im Falle eines Verwahrvertrags grundsätzlich derjenige einstehen, der den Gegenstand verwahrt und dann verloren hat. Sind aber auch die Erben berechtigt, im Falle des Verlusts den Wert des persönlichen Gegenstands ersetzt zu verlangen? Über einen solchen Fall wegen einer verlorenen Zahnprothese hatte die 7. Zivilkammer des LG Osnabrück zu entscheiden (10.12.18, 7 O 1610/18).
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03.12.2018 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Anteile an Kapitalgesellschaften sind nur dann begünstigungsfähig, wenn der Übertragende eine unmittelbare Mindestbeteiligung von über 25 % hält. Wird die Mindestbeteiligung nicht erreicht, kann eine Poolung der Anteile mit anderen Gesellschaftern Abhilfe schaffen. Der folgende Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die Eckpunkte einer Poolvereinbarung und erbschaftsteuerlich begünstigten Übertragung.
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03.12.2018 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Für die Übertragung begünstigungsfähigen Vermögens i.S. von § 13b Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ErbStG (land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Gewerbebetriebe, Anteile an Personen- oder Kapitalgesellschaften) ist gemäß § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG eine Steuerbefreiung vollständig ausgeschlossen, wenn das Verwaltungsvermögen im Sinne dieser Vorschrift mindestens 90 % des gemeinen Werts des begünstigungsfähigen Vermögens beträgt. Die Vorschrift soll eigentlich missbräuchliche Gestaltungen ...
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