Eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen kommt auch dann nicht in Betracht, wenn eine nach ertragsteuerlichen Bilanzierungsgrundsätzen anzusetzende Gesellschafterforderung am Stichtag wirtschaftlich gesehen nicht mehr werthaltig ist (BFH 17.4.13, II R 13/11, Abruf-Nr. 133447 ).
Die Begründetheit des Erbscheinantrags hängt allein davon ab, ob die Unterschrift der Ehefrau unter dem handschriftlichen Schriftstück authentisch ist. Dass sich das Nachlassgericht von dieser Authentizität ohne ...
Die erbschaftsteuerliche Freistellung eines Familienheims nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG und von vermietetem Grundvermögen nach § 13c Abs. 1 ErbStG setzt im Falle einer Erbauseinandersetzung nicht voraus, dass ...
Ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Gebäude, in dem sich nicht der Mittelpunkt des familiären Lebens der Eheleute befindet, ist kein steuerbegünstigtes Familienwohnheim. Nicht begünstigt sind daher Zweit- oder Ferienwohnungen (BFH 18.7.13, II R 35/11).
Überträgt ein Elternteil ein Grundstück schenkweise auf ein Kind und schenkt das bedachte Kind unmittelbar im Anschluss an die ausgeführte Schenkung einen Miteigentumsanteil an dem Grundstück an seinen Ehegatten ...
Sachlich unbillig ist die Festsetzung einer Steuer, wenn sie zwar äußerlich dem Gesetz entspricht, aber den Wertungen des Gesetzgebers im konkreten Fall derart zuwiderläuft, dass die Erhebung der Steuer als unbillig ...
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Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGH hat aufgrund der Unterlassungsklage eines Verbraucherschutzverbands entschieden, dass die nachfolgende Bestimmung in Nr. 5 Abs. 1 der AGB der beklagten Sparkasse im Bankverkehr mit Privatkunden (Verbrauchern) nicht verwendet werden darf, weil sie diese unangemessen benachteiligt und deswegen nach § 307 BGB unwirksam ist. (BGH 8.10.13, XI ZR 401/12, Abruf-Nr. 133254 )