Der BGH hat entschieden: Im Sinne des Grundsatzes des Nachrangs von Sozialleistungen bleibt es bei dem Aufrechnungsverbot (BGH 8.5.13, XIIZB 192/11, n.v).
Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des BGH verhandelt heute über die Frage, ob ein Unterhaltsschuldner befugt ist, gegen einen auf einen Sozialleistungsträger übergegangenen ...
Unterhaltsvereinbarungen, die auf der durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. 1.11 (BVerfG FamRZ 11, 437) beanstandeten Rechtsprechung des Senats zur Bedarfsermittlung durch Dreiteilung des zur ...
Der Unterhaltsberechtigte muss die Behauptung, es seien keine ehebedingten Nachteile entstanden, substanziiert bestreiten und seinerseits darlegen, welche konkreten ehebedingten Nachteile entstanden sein sollen. Beruft sich der Unterhaltsberechtigte für seinen hypothetischen beruflichen Werdegang ohne die Ehe auf eine regelmäßige, vorwiegend von der Berufserfahrung abhängige Entwicklung im vor der Eheschließung erlernten Beruf, so trifft ihn im Gegensatz zu einem behaupteten beruflichen Aufstieg keine ...
1.Ein Ehevertrag kann sich in einer Gesamtwürdigung nur als sittenwidrig und als insgesamt nichtig erweisen, wenn konkrete Feststellungen zu einer unterlegenen Verhandlungsposition des benachteiligten Ehegatten ...
Verwertbares Vermögen eines Pflichtigen, der selbst bereits die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann wie folgt für den Elternunterhalt eingesetzt werden: Das Vermögen wird in eine an der statistischen ...
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Genügt der Unterhaltsberechtigte seiner aktuellen Erwerbsobliegenheit, kann ihm für die Vergangenheit nicht vorgehalten werden, er hätte konkrete Bewerbungsbemühungen entfalten müssen, um den jetzt eingetretenen ehebedingten Nachteil zu kompensieren (BGH 5.12.12, XII ZB 670/10, FamRB 13, 71, Abruf-Nr. 130052 ).