Bei Rechtsanwaltskosten für einen Ratenzahlungsvergleich, der nach der Zustellung des Vollstreckungsbescheids zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner getroffen wird, handelt es sich um solche, die i.S.v. § 788 Abs. 1 S. 1 ZPO notwendig sind, deswegen dem Schuldner zur Last fallen und
daher zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beizutreiben sind.
Bei Rechtsanwaltskosten für einen Ratenzahlungsvergleich, der nach der Zustellung des Vollstreckungsbescheids zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner getroffen wird, handelt es sich um solche, die i.S.v. § 788 Abs.
Der Streitwert eines Leistungsantrags bemisst sich unabhängig von den Vollstreckungsaussichten nach dem Nominalwert der Forderung. Der mit der Leistungsklage kombinierten Feststellungsklage, dass eine Forderung (auch) ...
Der Abschluss eines Rechtsanwaltsvertrags im Zusammenhang mit der Reparatur eines Pkw stellt ein Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie i.S. des § 1357 Abs. 1 S. 1 BGB dar, wenn der unfallgeschädigte Pkw überwiegend für Zwecke der Familie genutzt worden ist.
Ein Richtigstellungsanspruch nach §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB, § 35 Abs. 1
S. 1 BDSG gegen eine Auskunftei besteht nicht, wenn die von ihr verwendete Auskunft nicht falsch ist. Dies gilt auch, wenn man – dem Vortrag ...
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Mahnt der Fluggast das Luftfahrtunternehmen nach erheblicher Flugverspätung über einen Inkassodienstleister zur Ausgleichszahlung an, sind die Kosten der nachfolgenden vorgerichtlichen Beauftragung eines Rechtsanwalts erstattungsfähig, wenn nur diese als Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht werden.